fit und munter - "NDR aktuell": Medizinrechtler kritisiert Veröffentlichung medizinischer Details des A320-Copiloten

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"NDR aktuell": Medizinrechtler kritisiert Veröffentlichung medizinischer Details des A320-Copiloten


Prof. Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für
strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Universität Göttingen, hat
am 31. März in der Nachrichtensendung "NDR aktuell" des NDR
Fernsehens kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
medizinische Details des Copiloten Andreas L. veröffentlich hat. Er
räumt ein, dass es Fälle gebe, in der die ärztliche Schweigepflicht
nachrangig sei, etwa wenn es um die Abwehr erheblicher Gefahren gehe.
Falls der Patient Anzeichen zeigte, dass er künftig eine gravierende
Straftat begehen könnte, gäbe es laut Duttge nicht nur ein Recht
darauf, die Schweigepflicht zu brechen. Es bestehe dann sogar die
Pflicht dazu, Informationen weiterzugeben.

In dem Fall des Copiloten Andreas L. gehe es aber nicht um die
Abwehr einer Straftat, sondern um Strafverfolgung, so Duttge zu "NDR
aktuell". Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei rechtlich höher zu
bewerten als die Belange der Aufklärung. Duttge hält zum Zweck der
Gefahrenabwehr eine Änderung der Informationspflichten im
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis für möglich. "Ich halte es aber
für keine gut Idee, jetzt zum Zwecke der Strafverfolgung das
Arzt-Patienten-Verhältnis zu torpedieren. Und ich halte es nicht für
richtig, dass Ärztinnen und Ärzte sich künftig als Erfüllungsgehilfen
für die Staatsanwaltschaft empfehlen."



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralph Coleman
Tel: 040-4156-2302


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