Gesetzlich Versicherte dürfen bei bestimmten
medizinischen Eingriffen eine unabhängige Zweitmeinung eines Arztes
einholen. So steht es im Entwurf des geplanten "Gesetzes zur Stärkung
der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung". Nach
Auffassung der Asklepios Kliniken Hamburg enthält der Vorschlag zu
viele Haken und Ösen. Vor allem die Begrenzung auf vom Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) festgelegte Eingriffe weicht das Gesetz auf.
Die Berufsverbände sollten darauf deutlich energischer hinweisen,
bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Der Gesetzgeber wollte mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
konkrete gesetzliche Vorgaben für Ärzte, Kliniken und Krankenkassen
schaffen. Das ist mit diesem Entwurf nicht gelungen. Er enthält zu
viele Ausnahmen und verspielt damit die Chance, das seit 1989
bestehende im Sozialgesetzbuch verankerte Recht auf eine zweite
ärztliche Meinung als Anspruch ohne Wenn und Aber zu verankern. Eine
Begrenzung des Zweitmeinungsanspruchs im Gesetz auf bestimmte
Operationen und Eingriffe ist nicht nachvollziehbar.
Es geht beim Anspruch auf die zweite Meinung in erster Linie
darum, dass der Patient eine bessere Entscheidungsgrundlage erhält
und der Arzt eine Absicherung seiner Arbeit. "Dieses Recht auf
Sicherheit und Vertrauen müssen alle Patienten bekommen, denen ein
medizinischer Eingriff bevorsteht", sagt Dr. Thomas Wolfram,
Geschäftsführer und Sprecher der Asklepios Kliniken Hamburg. "Die
Asklepios Kliniken Hamburg fordern deshalb, das
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zu überarbeiten, und Ausnahmen wie die
Begrenzung des Zweitmeinungsanspruchs zu streichen", so Wolfram.
Fachwelt reagiert zu defensiv
Die Verbände sollten ihrerseits deutlich offensiver auf die
Schwächen im Gesetz zum Zweitmeinungsverfahren hinweisen. Der
Vorschlag, die Zweitmeinung zunächst für besonders risikoreiche und
teure Operationen einzuführen, wie ihn der Berufsverband Deutscher
Neurochirurgen (BDNC) und die Deutsche Gesellschaft für
Neurochirurgie (DGNC) äußern, ist zu zögerlich und sorgt nicht für
mehr Klarheit für alle Beteiligten. Alle Beteiligten sollten den
Druck auf den Gesetzgeber noch einmal erhöhen.
Asklepios Kliniken bietet aktiv Zweitmeinung an
Die Asklepios Kliniken in Hamburg bieten ihren Patienten seit
Oktober 2014 aktiv eine Zweitmeinung in einer Vielzahl medizinischer
Fachbereiche an. Mehr als 50 Experten aus Frauenheilkunde,
Gefäßmedizin, Kardiologie, Neuromedizin und Rückenmedizin/Wirbelsäule
nehmen an dem Verfahren teil. Der Patient bei Asklepios profitiert
von einem unbürokratischen Prozedere - die Zweitmeinung wird im
Klinikverbund Hamburg innerhalb einer Woche erstellt.
Über Asklepios
Asklepios zählt zu den führenden privaten Betreibern von
Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Die
Klinikkette verfolgt eine verantwortungsvolle, auf hohe Sicherheit
und Qualität ausgerichtete nachhaltige Strategie. Auf dieser Basis
hat sich Asklepios seit der Gründung vor fast 30 Jahren dynamisch
entwickelt. Aktuell verfügt der Konzern bundesweit über rund 140
Gesundheitseinrichtungen und beschäftigt mehr als 45.000 Mitarbeiter.
Im vergangenen Geschäftsjahr 2013 wurden rund 2,2 Mio. Patienten in
Einrichtungen des Asklepios-Konzerns behandelt.
In der Metropolregion Hamburg, dem Nukleus der fortschrittlichen
Medizin, betreibt Asklepios den größten Krankenhausverbund an einem
europäischen Standort. Mit 60 Fachdisziplinen von Augen- bis zur
Zahnheilkunde und 180 verschiedenen Abteilungen ist Asklepios in den
Stadtgebieten Altona, Barmbek, Harburg, Nord (Ochsenzoll/Heidberg),
St. Georg, Wandsbek und Rissen vertreten. Die medizinischen
Fachexperten versorgen am Standort jährlich rund 500.000 Patienten
stationär und ambulant. In der Hansestadt wird jeder zweite
Krankenhauspatient in einer Asklepios-Klinik behandelt. Der
Klinikbetreiber beschäftigt in der Hansestadt über 13.000
Mitarbeiter, darunter rund 2.000 Ärzte, und ist somit einer der
größten privaten Arbeitgeber und mit 1.400 Ausbildungsplätzen der
größte Ausbildungsbetrieb Hamburgs.
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