Frühkindliche Karies soll künftig flächendeckend
auch im Rahmen des Leistungskataloges der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) bekämpft werden. Für dieses
versorgungspolitisch wichtige Ziel hat die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) heute in Berlin zwei entsprechende Anträge
in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum
des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden. Das wichtigste
Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung kann damit nach Abschluss
der Beratungen formal entscheiden, ob Früherkennungsuntersuchungen
auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen für Kinder bereits ab dem 6.
Lebensmonat sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmonat
bei Vorliegen einer Kariesläsion künftig von allen gesetzlichen
Krankenkassen übernommen werden müssen.
"Mit ihrem wissenschaftlichen Konzept zur Vermeidung
frühkindlicher Karies hat die Zahnärzteschaft bereits im Jahr 2014
einen wichtigen Vorstoß unternommen, um eine Lücke bei der Vermeidung
und Behandlung von sogenannter Nuckelflaschenkaries zu schließen. Die
Beratungsanträge im G-BA sind ein weiterer Impuls für die umfassende
Umsetzung der in diesem Konzept aufgezeigten Empfehlungen. Auf der
Grundlage einer Expertise der Weltgesundheitsorganisation und des
Weltzahnärzteverbandes haben wir für Deutschland unter anderem das
Ziel formuliert, dass im Jahr 2020 80 Prozent der 6- bis 7-Jährigen
kariesfrei sein sollen. Diese Vorgabe gilt es nun auch mit den
Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam zu erreichen", sagte Dr.
Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Die in den Anträgen beschriebenen Methoden werden zunächst durch
das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) bewertet. Durch den G-BA soll dann im Anschluss ein formaler
Rechtsrahmen geschaffen werden, der die zahnärztliche Vorsorge für
Säuglinge und Kleinkinder zu Lasten der GKV ermöglicht.
Frühkindliche Karies gilt als häufigste chronische Erkrankung bei
Kindern im Vorschulalter (Englisch: Early childhood caries (ECC)).
Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die bereits
bestehende Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Annähernd die
Hälfte aller kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt
werden, entstehen in den ersten drei Lebensjahren.
Das Konzept für die zahnmedizinische Prävention bei Kleinkindern
"Frühkindliche Karies vermeiden" soll dazu beitragen, ein optimales
Gesundheitsverhalten und die bestmöglichen Voraussetzungen für eine
dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit bei dieser besonders vulnerablen
Patientengruppe zu etablieren sowie Karies, Zahnfleischentzündungen,
Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Das Konzept kann im Internet abgerufen werden unter
www.kzbv.de/konzept-ecc.
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Kai Fortelka
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