DBV zu Anpassungen der Berichterstattung bei Ammoniak in der NEC-Richtlinie
Kritisch sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) Berichte über eine vermeintliche Zunahme der Ammoniak-Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft. Der DBV stellt klar, dass es sich hierbei um eine statistische Anpassung der zugrunde liegenden Rechenfaktoren im Rahmen der Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) handelt, mit der keine Veränderung der tatsächlichen Emissionen aus der Landwirtschaft verbunden ist.
Aus Sicht der deutschen Landwirte ist es nicht nachvollziehbar, wenn zwölf Jahre nach Verabschiedung einer Richtlinie die Berechnungsgrundlagen für die in der Richtlinie festgelegten Ziele wesentlich und nachträglich verändert würden. Auf dieser Basis lassen sich weder rechtliche Verschärfungen noch Vertragsverletzungsverfahren seriös begründen, betonte der DBV. Dieses Vorgehen sei inakzeptabel.
Hintergrund der Änderung ist, dass es im Jahr 2013 auf internationaler Ebene eine Verständigung auf andere Emissionsfaktoren beispielsweise für die Ausbringung von Mineraldünger gab. Aus deren Anwendung ergeben sich zwar rechnerisch höhere Emissionen, aber auch die Referenzwerte aus den Vorjahren müssen gleichzeitig angepasst werden. Es sei wenig hilfreich, wenn ein schlichter Wechsel der Berechnungsmethode für eine Einflussnahme auf aktuelle Gesetzgebungsvorhaben instrumentalisiert würde, wie etwa bei der Novelle der Düngeverordnung.
Daher fordert der Deutsche Bauernverband die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, die Ziel- und Referenzwerte für die nationalen Emissions-Obergrenzen der NEC-Richtlinie mit einer einheitlichen Methodik zu berechnen. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung die auf internationaler Ebene festgelegten Emissionsfaktoren dahingehend überprüfen, ob diese überhaupt für Deutschland zutreffend seien und gegebenenfalls durch realistische, den heimischen klimatischen Verhältnissen entsprechende Faktoren zu ersetzen.
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