fit und munter - Zahnärztliche Expertise unerlässlich für eine starke Früherkennung / Die KZBV zum Gesetzentwurf des Präventionsgesetzes

fit und munter

Zahnärztliche Expertise unerlässlich für eine starke Früherkennung / Die KZBV zum Gesetzentwurf des Präventionsgesetzes


Anlässlich der heutigen Anhörung im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz zur
Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
(Präventionsgesetz), sagte der Vorsitzende des Vorstandes der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer:
"Die Vertragszahnärzteschaft begrüßt die Zielsetzung des
Gesetzentwurfes ausdrücklich, Gesundheitsförderung und Prävention
weiter zu stärken und besonders auch bestehende Leistungen der
Krankenkassen für die Früherkennung von Krankheiten
weiterzuentwickeln. So lassen sich Zahn-, Mund- und
Kiefererkrankungen häufig durch entsprechendes präventives Verhalten
des Einzelnen beeinflussen und zum Teil sogar vollständig
verhindern."

Besonders auch bei der Bekämpfung frühkindlicher Karies (Englisch:
Early childhood caries (ECC)) sei der weitere Ausbau der Prävention
zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unerlässlich:
"Diese Form der Karies ist aufgrund der Zahl der betroffenen Zähne,
des Schweregrades der Zerstörung, des geringen Alters der kleinen
Patienten und der daraus resultierenden geringen
Kooperationsfähigkeit die größte Herausforderung bei der
zahnheilkundlichen Versorgung von Säuglingen und Kindern. Die
derzeitige erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung ab dem 30.
Lebensmonat greift zu kurz. Denn Risiken für die Zähne bestehen
bereits mit dem Durchbruch des ersten Zahnes. Daher ist es dringend
notwendig, dass die Politik unsere ebenso langjährigen wie
berechtigten Forderungen nach Ausweitung der Früherkennung durch
Zahnärzte auf den Bereich zwischen dem 6. und dem 30. Lebensmonat
rechtlich verankert."

Kritik übte Dr. Eßer daran, dass die KZBV in dem vorgelegten
Gesetzentwurf nicht als Teilnehmer der geplanten nationalen
Präventionskonferenz berücksichtigt werde: "Eine Beteiligung der
Zahnärzteschaft ist insbesondere im Bereich der zahnmedizinischen
Prävention notwendig, um das Erfahrungswissen des Berufsstandes -
etwa in der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe - auch hier in die
präventive Gesundheitsversorgung gezielt einzubringen. Wie der
Gesetzgeber diese Expertise bei der Fortschreibung von
Präventionsmaßnahmen bewusst ausklammern kann, ist völlig
unverständlich."

Das Präventionsgesetz soll den gesetzlichen Krankenkassen sowie
der Pflege- und Rentenversicherung mehr Möglichkeiten für
Präventionsangebote einräumen. Die Regelungen sollen zum 1. Januar
2016 in Kraft treten. Die Stellungnahme der KZBV zum
Präventionsgesetz kann unter
www.kzbv.de/stellungnahme-praeventionsgesetz heruntergeladen werden.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
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