Die bewährte Ergotherapie kann Kindern dabei helfen, viele verloren gegangene Handlungsfähigkeiten wieder zu erlernen. So kann der Schulalltag mit der Ergotherapie Recklinghausen wesentlich besser bewältigt werden.
Die ganzheitliche Medizin
Der Begriff Ergotherapie entstammt der griechischen Sprache. Es bedeutet: Gesundung durch Arbeiten und Handeln.
Mittels verschiedener ergotherapeutischer Maßnahmen wird das Ziel gesetzt, eine vollständige Selbstständigkeit im Schulleben oder in Berufsausbildung zu erreichen.
Die ganzheitliche Medizin ist der Ansatz bei der Ergotherapie. Das bedeutet, dass nicht nur die Bewegungsabläufe (Motorik) geschult werden, sondern der ganze menschliche Organismus einbezogen wird. Es geht also um die Aufmerksamkeit, Bewegung und Wahrnehmung. Wichtig ist das harmonische Zusammenwirken aller Einzelaspekte.
Durch die ganzheitliche Medizin können körperliche und seelische Zustände geheilt werden. Bei einer Verbesserung der Gesundheit durch Schmerzlinderung wird der Leidensdruck gesenkt und die Pflegebedürftigkeit hinausgeschoben.
Erforderliche Einzelmaßnahmen bei Schulkindern
Ergotherapie wird im vorbeugenden Rahmen angewendet, um zum Beispiel die Konzentrationsfähigkeit beim Lernprozess zu fördern, den Gehörsinn zu stärken oder die Feinmotorik frühzeitig auszubilden.
Der Leistungsdruck an den deutschen Schulen in Nordrhein-Westfalen nimmt ständig zu. Viele Schüler müssen täglich pauken, um ihre Note zu verbessern. Um das Kind zum Lernen zu motivieren, braucht es den garantierten Erfolg.
Schlechte Noten in den Zeugnissen haben ihre Ursache oftmals nicht daran, dass zu wenig, sondern dass nicht effizient genug gelernt wurde.
Bei einer Störung der schulischen Fertigkeiten, wie beispielsweise Lese- und Rechtschreibungsschwäche, einer Schwäche im Rechnen oder bestimmten Verhaltensauffälligkeiten kann ein Ergotherapeut die Entwicklung eines Kindes günstig beeinflussen. Es tritt eine Veränderung der Verhaltensweisen ein. Ausdauer und Konzentration verbessern sich. Das Kind lernt, seine Handlungen gezielt zu planen. Je nach der Diagnose des Arztes werden können unterschiedliche Einzelmaßnahmen vorgeschlagen werden.
Rücksprache beim Hausarzt
Um endgültig abzuklären, ob bestimmte Beschwerden ergotherapeutisch behandelt werden sollten, muss das Kind vom Hausarzt untersucht werden. Damit ein Kind die Ergotherapie in Anspruch nehmen kann, wird eine Heilmittelverordnung benötigt. Die Ergotherapie wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Behandlungsform anerkannt.
Kontakt:
Praxis für Ergotherapie
Anke Hellemeister
Bochumer Str.67
45663 Recklinghausen-Süd
Tel.: 02361 3027073
Fax.: 02361 3036077
E-Mail: Ergopraxis-Anke-Hellemeister@t-online.de
Internet: http://www.ergopraxis-anke-hellemeister.de/