Dieses Schlüsselelement der jüngsten Gesundheitsreform soll bekanntlich dafür sorgen, dass die ärztlichen Leistungen entsprechend dem tatsächlichen Behandlungsbedarf, zum Beispiel aufgrund des Alters oder chronischer Erkrankungen der Patienten, honoriert werden.
Mit der Begrenzungsmöglichkeit will der Bewertungsausschuss dem Verhalten der Ärzte entgegensteuern, die offensichtlich mehr dieser außerbudgetären Leistungen abrechnen.
Der Beschluss des Gremiums wird jedoch regional unterschiedlich oder auch gar nicht umgesetzt. Wichtig für die Ärzte wird aber in jedem Fall sein, den Umgang ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Beschluss genau zu beobachten, um ihre Abrechnung gegebenenfalls darauf einzustellen.