mal - die Krankheiten als Berufskrankheiten, die sich der
Versicherte durch die Ausübung seiner Arbeit zuzieht und die in
der Berufskrankheiten-Liste enthalten sind (oder auch durch
neueste medizinische Erkenntnisse durch die Tätigkeit
verursacht sind. Das aber mal in Klammern, da das einen recht
komplizierten Vorgang darstellt.)
Da es insbesondere bei der Berufskrankheit 1303
„Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe und durch
Sterol“ die Kritik gab, dass hier die möglichen
Krankheitsbilder zu komplex sind, wurde nun darauf reagiert
und die Berufskrankheiten-Liste durch die Nummer 1318
erweiterte – „Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden
und des lymphatischen Systems durch Benzol“. Allgemein
gesprochen wird dabei häufig von der „BK 1318 Blutkrebs
durch Benzol“. Die Verordnung („Zweite Verordnung zur
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung“) trat nun am
01.07. dieses Jahres in Kraft.
Wichtig ist der Zusatz des lymphatischen Systems, da dieser
die Lymphdrüsen und –knoten erfassen, die häufig bei
Krebsen eine entscheidende Rolle spielen (z.B.
lymphatische Leukämie).
Auch wenn es so ist, dass heute aufgrund der Erkenntnis der
Gefährlichkeit von Benzol, vielfach auf den Einsatz dieses
Stoffes verzichtet wird, tragen viele Menschen ggf. noch die
Folgen früherer Zeiten mit sich. Benzol wurde vielfältig
eingesetzt, z.B. als Lösungsmittel. Die Aufnahme in den
Körper erfolgte über die Atmung oder die Haut. Und da
nachgewiesen wurde, dass häufiger Kontakt mit Benzol
Krebs auslösen kann, wurden die genannten
Berufskrankheiten für die gesetzliche Unfallversicherung
formuliert.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet natürlich über die
Berufskrankheiten-Liste einen Schutz, der über die private
Unfallversicherung in einem Punkt weit hinausgeht - es sind
auch Krankheiten erfasst. Da jedoch nur für die in der Liste
geführten Krankheiten geleistet wird und auch nur dann,
wenn ganz klar nachzuweisen ist, dass die Krankheit durch
die berufliche Tätigkeit sich bilden konnte, ist der Schutz
doch wieder sehr speziell auf nur einige Fälle begrenzt.
Wesentlich besseren Versicherungsschutz bietet hier eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet, wenn
man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei ist
unerheblich, ob der Grund hierfür eine Krankheit oder ein
Unfall ist. Es ist auch unerheblich, ob Unfall oder Krankheit
durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufen wurden.
Zudem werden auch psychische Erkrankungen anerkannt.
Diese sind ja inzwischen eine der häufigsten Ursachen für
eine Berufsunfähigkeit.
In der Berufskrankheiten-Liste der gesetzlichen
Unfallversicherung finden sich keine psychischen
Erkrankungen. Die Ursachen seien zu vielfältig, als dass
man eindeutig nachweisen könnte, dass die berufliche
Tätigkeit der Grund sein.
Sicher – die gesetzliche Unfallversicherung kommt den
Arbeitnehmer natürlich günstig, die Beiträge bezahlt
schließlich nur der Arbeitgeber. Sie bietet jedoch wahrlich
nur sehr eingeschränkten Schutz, auch wenn jetzt
tatsächlich mal eine Berufskrankheit dazukam.
Umfangreicheren Schutz vor dem Risiko, für sein
Erwerbseinkommen nicht mehr selbst sorgen zu können, da
man krank oder verletzt ist, bietet die private
Berufsunfähigkeitsversicherung. Die kostet aber dann
natürlich auch etwas mehr.