"Der Schritt ist schon lange überfällig und deshalb
richtig. Wir freuen uns sehr, dass jetzt endlich auch der Gesetzgeber
die Initiative ergreift und für die längst überfällige, zeitgemäße
Gleichstellung sorgen will", sagt Helge Neuwerk, Stellvertreter des
Vorstands der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) zur
Ankündigung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, zukünftig
auch unverheirateten Paaren eine staatliche Förderung zur künstlichen
Befruchtung zukommen lassen zu wollen.
Am Wochenende hatte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums
einen Bericht der "Bild am Sonntag" bestätigt, nachdem das Haus
prüfe, wie die entsprechende Richtlinie geändert werden könne. Als
erste Krankenkasse überhaupt hatte sich die BKK VBU in den letzten
Jahren dafür eingesetzt, unverheirateten Paaren einen Zuschuss zur
Kinderwunschbehandlung zahlen zu dürfen. Im Rahmen einer freiwillig
geschaffenen Zusatzleistung ging sie ebenfalls voran, als sie den
Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung von 50 auf 75 Prozent
erhöhte. Zusätzlich wollte die BKK VBU auch Paaren ohne Trauschein
finanziell unter die Arme greifen. Dafür ist sie sogar bis vor das
Bundesozialgericht gezogen. Mit Blick auf das Gesetz (§ 27 a SGB V)
lehnten die Richter die Ausweitung der Zusatzleistung auf
Unverheiratete jedoch ab. "Die künstliche Befruchtung ist damit
weiterhin die einzige Krankenkassenleistung, für die man einen
Trauschein braucht", macht Neuwerk deutlich.
Unzeitgemäß und ungerecht
"Die Richtlinien und Gesetze sind überholt, ungerecht und
unzeitgemäß", erklärt Helge Neuwerk, "es wird Zeit, dass sie endlich
geändert werden." Denn die Lebensrealität zeige längst, dass die Ehe
als Voraussetzung für das Kindeswohl überholt ist. Laut Statistischem
Bundesamt stieg der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder von 7,2
Prozent im Jahr 1970 auf 34,5 Prozent im Jahre 2012. "Wer ''A'' zum
Baby sagt, muss auch ''B'' zur Unterstützung sagen", betont Neuwerk.
Laut der Richtline des Bundesfamilienministeriums können Ehepaare
finanziell vom Bund unterstützt werden, wenn sie u.a. miteinander
verheiratet sind und das jeweilige Bundesland sich ebenfalls in
mindestens gleicher Höhe an der Unterstützung beteiligt. Bislang
fördern erst fünf Bundesländer die künstliche Befruchtung. "In
unseren Augen liegt hier sogar eine doppelte Benachteiligung
kinderloser, unverheirateter Paare vor: Sie müssen nicht nur
miteinander verheiratet sein, sondern auch noch im richtigen
Bundesland wohnen, damit ihnen finanziell geholfen wird", sagt Helge
Neuwerk. Die BKK VBU erhält rund 500 Anträge jährlich von
unverheirateten Paaren auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung, die
sie nach der höchstrichterlichen Entscheidung des
Bundessozialgerichts ablehnen muss.
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Ellen Zimmermann
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