Eine Patientenverfügung erfüllt ihren Zweck
nur, wenn sie im Ernstfall auch zur Hand ist. Angehörige sollten
daher wissen, wo sie aufbewahrt wird. Zweckmäßig ist zum Beispiel ein
deutlich gekennzeichneter Ordner, den man bei seinen anderen
wichtigen Dokumenten aufbewahrt, rät das Apothekenmagazin "Diabetes
Ratgeber". Man sollte mehrere Vertrauenspersonen über den
Aufbewahrungsort informieren. Eine Kopie kann man auch bei
Angehörigen hinterlegen. Zudem sollte man die Verfügung alle drei bis
fünf Jahre überprüfen und mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass
sie fortgesetzt gültig ist. Wenn man einzelne Punkte ändern möchte,
fertigt man am besten eine neue Patientenverfügung an.
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Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 5/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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