fit und munter - Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung zuverlässig / Die KZBV zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik 2014

fit und munter

Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung zuverlässig / Die KZBV zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik 2014


Anlässlich der Vorstellung der
Behandlungsfehlerstatistik 2014 der Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des
Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
"Patientensicherheit steht für Zahnärzte stets an erster Stelle. Die
messbare Sicherung von Behandlungsqualität wird dabei immer
wichtiger. Wie alle niedergelassenen Heilberufe leistet auch die
Zahnärzteschaft ihren Beitrag zu einer ausgezeichneten, wohnortnahen
und qualitativ hochwertigen Versorgung. Darum sind in Praxen seit
langem bewährte Systeme des Qualitätsmanagements und der
Fehlervermeidung etabliert. Die im Verhältnis zur Gesamtzahl von
jährlich etwa 90 Millionen zahnmedizinischen Behandlungsfällen in der
GKV äußerst geringe Quote von 556 bestätigten Fehlern belegt die
Zuverlässigkeit dieser qualitätsfördernden Instrumente."

Positive Kultur der Fehlervermeidung

So trage ein bundesweites Netz von Patientenberatungsstellen, das
Zweitmeinungsmodell, Qualitätszirkel sowie das gemeinsame Berichts-
und Lernsystem von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) "CIRS Dent -
Jeder Zahn zählt!" aktiv zur Verbesserung der Patientensicherheit
bei. Im Rahmen einer positiven Kultur der Fehlervermeidung sollen
Zahnärzte über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit
unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer
Kollegen lernen.

Gutachterwesen als einzelfallbezogene Qualitätssicherung "Darüber
hinaus verfügt die Zahnmedizin mit dem Gutachterwesen über eine
einzigartige Form der zielgerichteten und einzelfallbezogenen
Sicherung der Behandlungsqualität. Für gesetzlich Krankenversicherte
werden Gutachter einvernehmlich von Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen und Krankenkassen bestellt. Die Gutachter sind
unabhängig und entscheiden, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung
ist, die Versorgung nachgebessert werden muss oder eine Neuversorgung
notwendig ist. Bei einer Beschwerde nach einer Behandlung wird in
einem Mängelgutachten die Berechtigung beurteilt. GKV-Patienten, die
zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben und damit
unzufrieden sind, können zudem Privatgutachten beauftragen", sagte
Eßer.

Erfolgreiche Arbeit von Schlichtungsstellen

Im Fall von ernsten Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt
können Schlichtungsstellen angerufen werden. Diese auf der Basis der
Heilberufsgesetze eingerichteten Institutionen sind mit Zahnärzten
und Juristen besetzt und arbeiten meist sehr erfolgreich: Etwa 90
Prozent der vorgelegten Fälle werden geschlichtet, nur rund 10
Prozent gehen vor Gericht.

"Mechanismen der Fehlervermeidung fortlaufend verbessern"

"Anspruch und Verpflichtung jedes Zahnarztes ist es, Patienten
eine möglichst fehlerfreie und qualitätsgesicherte Versorgung auf
Spitzenniveau zu bieten. Allerdings - wo Menschen arbeiten, lassen
sich Fehler nie völlig vermeiden. Zentrale Aufgabe des Berufsstandes
ist es daher, vorhandene Mechanismen zur Fehlervermeidung fortlaufend
zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit für Behandlungsfehler weiter
zu verringern", betonte Eßer.

Neue Agenda Qualitätsförderung

Bereits im vergangenen Jahr haben KZBV und BZÄK gemeinsam die neue
Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung
entwickelt. Das Grundsatzpapier verdeutlicht die Positionen des
Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die
umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen,
erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu
gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen.
Der MDS veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik der häufigsten
Behandlungsfehler auf Grundlage der erstellten Gutachten, wenn sich
Versicherte mit einem Behandlungsfehlerverdacht an ihre Krankenkasse
gewandt haben.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
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