Die Qualität der Behandlung ist ein Kernanliegen
des zahnärztlichen Berufsstandes. Nicht zuletzt externe Berichte und
Untersuchungen geben der Zahnärzteschaft wichtige Impulse. Dazu zählt
auch die aktuelle Behandlungsfehlerstatistik der Medizinischen
Dienste der Krankenversicherung (MDK). Der MDK setzt mit der
Veröffentlichung ein Signal für eine positivere Fehlerkultur in der
Medizin. Sie ist eine Chance, Probleme bei der Behandlung der
Patienten zu erkennen und die Versorgung noch weiter zu verbessen.
Für das Jahr 2014 weist der MDK 556 bestätigte Behandlungsfehler
für die Zahnmedizin aus. Jährlich gibt es in der Zahnmedizin rund 90
Millionen Behandlungsfälle allein bei Patienten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) - Zahnärzte sind die mit am häufigsten
aufgesuchten Ärzte.
"Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel. Trotzdem
muss man alle vorhandenen Zahlen betrachten", erklärt Prof. Dietmar
Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). "Durch
die MDK-Zahlen kann zwar eine Fehlerhäufung in bestimmten
Fachgebieten erkannt, jedoch keinesfalls Rückschlüsse auf die
Behandlungsqualität insgesamt gezogen werden. Darauf verweist auch
der MDK selbst. Denn die Behandlungsfälle in den einzelnen
Fachgebieten unterscheiden sich stark.
Seit 2011 betreibt die Bundeszahnärztekammer ein
internetbasiertes, anonymes Berichts- und Lernsystem für die
zahnärztliche Praxis. Dadurch haben Zahnärzte die Möglichkeit, sich
anonym über unerwünschte Ereignisse auszutauschen. So können sie von
Erfahrungen anderer profitieren. Durch eine Beteiligung kann jeder
Zahnmediziner einen aktiven Beitrag leisten, um die
Patientensicherheit zu erhöhen und unerwünschte Ereignisse in Zukunft
zu vermeiden."
Die BZÄK setzt sich weiterhin für die Verbesserung der Qualität
der zahnmedizinischen Versorgung ein. Dazu bietet die Zahnärzteschaft
jedem Patienten die Möglichkeit, vermeintliche Behandlungsfehler
überprüfen zu lassen. Durch ein etabliertes System von
Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, ein geregeltes Gutachterwesen und
gesetzlich vorgegebene Schlichtungsstellen wird den Patienten
umfassend geholfen.
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Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
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