fit und munter - Zahnärzte und bpa verbessern Service in Thüringer Pflegeheimen

fit und munter

Zahnärzte und bpa verbessern Service in Thüringer Pflegeheimen


In Erfurt haben die Landesgruppe Thüringen des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die
Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen (KZVTh) heute eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist eine noch bessere
und schnellere Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in den rund
70 Pflegeheimen, die Mitglied im bpa sind. Neben einer regelmäßig
garantierten zahnärztlichen Kontrolle sollen künftig auch
Behandlungen in den Einrichtungen selbst möglich sein. Diesen Beitrag
zu mehr Lebensqualität ermöglicht das Pflegeneuausrichtungsgesetz.
KZVTh und bpa empfehlen ihren Mitgliedern, die
Kooperationsvereinbarungen vor Ort umzusetzen.

Gesunde Zähne oder gepflegter und gut angepasster Zahnersatz sind
gerade auch im Alter die Voraussetzung für problemloses Sprechen oder
Essen und damit eine wichtige Grundlage für Gesundheit und
Lebensqualität. Zudem fällt es pflegebedürftigen Menschen schwer,
eine Praxis aufzusuchen oder sie brauchen im Fall von demenziellen
Erkrankungen eine besondere Betreuung. Mit dem
Pflegeneuausrichtungsgesetz hat der Gesetzgeber unter anderem eine
bessere zahnärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen ermöglicht.

Margit Benkenstein, Vorsitzende des bpa Thüringen, sieht in der
Vereinbarung einen wichtigen Meilenstein für die Pflegebedürftigen,
die Einrichtungen und die Zahnärzte: "Für pflegebedürftige Menschen
ist der Besuch einer Praxis häufig sehr schwierig. Wenn der Zahnarzt
in das Pflegeheim kommt und dort von den Mitarbeitern unterstützt
wird, ist das ein großer Fortschritt."

Dr. Rommel, Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen, betont, dass
durch eine strukturierte zahnärztliche Betreuung unter systematischer
Einbeziehung der professionellen Pflegefachkräfte die Mundgesundheit
pflegebedürftiger Menschen wesentlich verbessert und erhalten werden
kann. Gerade Menschen mit Handicap müssen aktiv einbezogen werden und
bedürfen des Zusammenwirkens aller Beteiligten. Partnerschaften wie
jetzt mit dem bpa Thüringen bilden hierfür eine wichtige
Voraussetzung.

Künftig werden in den teilnehmenden Pflegeheimen die
Pflegebedürftigen nach ihrem Einzug ins Heim innerhalb von acht
Wochen eine erste Zahn- und Kieferuntersuchung erhalten. Danach folgt
zweimal im Jahr eine Untersuchung. Außerdem werden Möglichkeiten
geschaffen, Behandlungen in den Einrichtungen direkt vorzunehmen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
200 in Thüringen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und ca. 20.000 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft
öffentlichen Rechts. Sie ist das Selbstverwaltungsorgan von 1.893
Thüringer Vertragszahnärzten. Sie hat die vertragszahnärztliche
Versorgung wie im § 75 des SGB V bezeichnete Versorgung
sicherzustellen. Die KZV Thüringen verhandelt und schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen die Gesamtverträge ab. Mitglieder der KZV
Thüringen dürfen derartige Verträge nicht abschließen. Mehr
Informationen unter www.kzvth.de



Pressekontakt:
Kontakt: Thomas Engemann, bpa Landesbeauftragter, Tel.: (0361)
6538688

Kontakt: Dr. Karl-Heinz Müller, Referent für
Öffentlichkeitsarbeit/Basisarbeit der KZV Thüringen, Tel 03672/422333
oder Geschäftsstelle der KZV Thüringen 0361/6767127
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