fit und munter - Versorgungsstärkungsgesetz: Chancen nicht genutzt / Das GKV-VSG wird heute im Bundestag verabschiedet

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Versorgungsstärkungsgesetz: Chancen nicht genutzt / Das GKV-VSG wird heute im Bundestag verabschiedet


Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der
gesetzlichen Krankenversicherung - kurz GKV-VSG - wird heute im
Bundestag verabschiedet und tritt am 1. August in Kraft. Viele
Punkte, wie den Aufkauf von Arztpraxen oder die Öffnung der
Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, sieht die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) kritisch. "Außerdem lehnen wir weiterhin die
nach wie vor geplanten Terminservicestellen ab, die zu keinerlei
Verbesserung der Versorgung führen werden und ein rein populistisches
Instrument der Politik sind, um Wählerstimmen abzugreifen", sagte Dr.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Vor allem die Tatsache, dass Deutschland im internationalen
Vergleich bei kurzen Wartezeiten führend ist, werde von der Politik
offenbar nicht anerkannt, führte Gassen weiter aus. "Eine kürzlich
erschienene Auswertung des Commonwealth Fund hat gezeigt, dass
Deutschland neben den Wartezeiten auch beim Zugang zu allen
medizinischen Leistungen für alle Bürger ganz vorn dabei ist."

"Grundsätzlich ist jedoch zu begrüßen, dass die Grenze bei der
Aufkaufregelung von 110 auf 140 Prozent angehoben wurde, wenngleich
die Zahl 140 genauso falsch ist wie die Zahl 110", äußerte sich
Gassen. Allein durch die Tatsache, dass Praxisübernahmen oder
Niederlassungen in Bereichen unterbunden werden, die einen hohen
Versorgungsgrad haben, würde dieser in unterversorgten Regionen nicht
besser, so der KBV-Vorstandsvorsitzende. Ganz vergessen werde
außerdem der Aspekt, dass Arztpraxen in Städten häufig Patienten aus
dem Umland mitversorgen.

Positiv an dem Gesetz sei hingegen die erstmalige Ausweitung der
Weiterbildungsförderung auf den fachärztlichen ambulanten Bereich mit
maximal 1.000 Stellen, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina
Feldmann. Das von der KBV vorgeschlagene Modell einer Stiftung zur
Förderung der ambulanten Weiterbildung von Haus- und Fachärzten ist
perspektivisch in das Versorgungsstärkungsgesetz aufgenommen worden.

Dass das Gesetz in vielen Punkten entschärft und angepasst wurde,
sei auch Folge vieler politischer Gespräche, die in der Vergangenheit
geführt wurden. Das gemeinsame Engagement der KBV, der
Kassenärztlichen Vereinigungen und der Berufsverbände habe sicherlich
bei der Politik zum Nachdenken geführt, erklärten Gassen und
Feldmann. Dennoch betonten die KBV-Vorstandsmitglieder, dass die
wohnortnahe flächendeckende Versorgung in Deutschland durch das
Gesetz in vielen Punkten nach wie vor in die falsche Richtung
steuere.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die
politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen
Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene.
Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen),
die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen
Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die
KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im
Internet unter: www.kbv.de.

Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem
wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter
www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter
www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.



Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240
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