Zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) ziehen Deutschlands Apotheker
nach der heutigen Zustimmung des Bundestages eine gemischte Bilanz.
Die Neuregelung des Entlassmanagements an der Schnittstelle vom
stationären zum ambulanten Bereich sehen sie als Pluspunkt der
Reform. "Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung
aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer
Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt
aufsuchen zu müssen", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Das verbessert die
Versorgung. Gut ist, dass sich dabei keine rein profitorientierten
''Rezepthändler'' einmischen dürfen."
Ebenfalls positiv bewertet werden die Antragsrechte der
Apothekerschaft im neu geschaffenen Innovationsfonds zur Förderung
neuer und sektorübergreifender Versorgungsformen sowie der
Versorgungsforschung. Schmidt: "Wenn Apotheker und alle anderen
Heilberufe Ideen - zum Beispiel für Modellprojekte zur
Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten -
einbringen können, kann dies der Versorgungsqualität nur dienlich
sein. Für Patienten kann man mittel- und langfristig so mehr
Versorgungsqualität erreichen."
Deutliche Kritik übt Schmidt am VSG indes hinsichtlich der
Vergütung apothekerlicher Leistungen. "Die Vergütungsreform ist hier
im Ansatz stecken geblieben. Zwar hat der Gesetzgeber anerkannt, dass
Krankenkassen ihre Zeche zukünftig nicht mehr so einfach prellen
können und der Schutz der Apotheken vor ungerechtfertigten
Retaxationen besser werden soll. Auch die Festsetzung des
Apothekenabschlags auf 1,77 Euro pro abgegebenem Arzneimittel in der
GKV ist wie geplant erreicht. Allerdings fehlen ganz entscheidende
Reformschritte, und zwar der Rechtsanspruch auf eine regelmäßige
Überprüfung des Festhonorars nach einer vernünftigen Methodik und die
längst überfällige Anpassung der Vergütung für Rezepturen und
Betäubungsmittel. Von diesen Forderungen werden wir auch in Zukunft
nicht abgehen", sagt Schmidt.
Mehr Informationen unter www.abda.de und
www.wir-sind-ihre-apotheken.de
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