Die Auflistungen der Nebenwirkungen im Beipackzettel verunsichern
viele Patienten, vor allem wegen der Angaben zu ihrer Häufigkeit.
"Wenn eine Nebenwirkung laut Packungsbeilage ''häufig'' auftritt,
entspricht das nicht dem, was man landläufig darunter versteht", sagt
Gabriele Overwiening aus dem Geschäftsführenden Vorstand der
Bundesapothekerkammer. Wenn eine Nebenwirkung laut Beipackzettel
''häufig'' auftritt, leidet darunter weniger als einer von zehn
Anwendern. ''Gelegentliche'' Nebenwirkungen betreffen weniger als einen
von 100 Anwendern. Overwiening: "Bevor man aus Angst vor
Nebenwirkungen ein Medikament nicht einnimmt, sollte man mit dem
Apotheker über Risiken sprechen. Durch sachliche Information und das
persönliche Gespräch kann er die Einnahmetreue in vielen Fällen
verbessern."
Die im Beipackzettel aufgelisteten Nebenwirkungen treten nicht bei
jedem Patienten auf. Die Hersteller sind aber verpflichtet, Patienten
über alle bekannten Nebenwirkungen zu informieren und die jeweilige
Häufigkeit anzugeben. Dadurch entstehen teilweise lange Listen, die
auf Patienten abschreckend wirken können. Overwiening: "Hat jemand
den Verdacht, unter einer Nebenwirkung zu leiden, sollte er seinen
Apotheker darüber informieren." Die Apotheker melden dies der
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Bereits im 16. Jahrhundert prägte der Arzt Paracelsus den
Grundsatz, dass jedes Medikament mit erwünschten Wirkungen auch
unerwünschte Nebenwirkungen haben kann. Overwiening: "Das gilt
grundsätzlich auch für rezeptfreie Medikamente, auch wenn sie in
vielen Fällen sehr gut verträglich sind. Aber auch hier bedarf es der
Beratung durch das pharmazeutische Fachpersonal in der Apotheke. Das
sorgt für die größtmögliche Arzneimitteltherapiesicherheit."
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