Vor dem Landgericht München I wurde das
Verfahren ResMed gegen BMC Medical Co., Ltd. (nachfolgend BMC)
betreffend die einstweilige Verfügung basierend auf dem deutschen
Teil des europäischen Patents EP 1 210 139 B1 am 23 Oktober 2014
verhandelt (amtliches Aktenzeichen: 7 O 24459/13). Das Patent
betrifft ein CPAP-System mit einem abnehmbaren Wassertank. Auf Grund
des Zweifels an der Patentfähigkeit des Patents von ResMed hat das
Landgericht München I die einstweilige Verfügung aufgehoben, zu
Gunsten des BMC Medical Co., Ltd. entschieden und ResMed zum
Schadensersatz an die BMC verurteilt. ResMed hat daraufhin Berufung
eingelegt. Das Oberlandesgericht München hat das erstinstanzliche
Urteil am 11. Juni 2015 zu Gunsten von BMC aufrechterhalten
(amtliches Aktenzeichen: 6U 4842/14). Gleichzeitig sind ein
Patentverletzungsverfahren und ein Patentnichtigkeitsverfahren
anhängig, die sich auf das gleiche Patent beziehen. In Anbetracht der
hohen Wahrscheinlichkeit, dass das Patent voll umfänglich oder
teilweise für nichtig erklärt wird, hat das Gericht das
Verletzungsverfahren bis zum Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens
ausgesetzt.
Dieser Erfolg setzt die Siegesserie von BMC gegen ResMed in dem
weltweiten Patentrechtsstreit fort.
In der endgültigen Feststellung des 337-Verfahrens hat die
Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten zu Gunsten
von BMC entschieden, wobei das Klagepatent von ResMed betreffend eine
Luftbefeuchtungsvorrichtung als nichtig angesehen wurde.
Fünf von sieben Patenten von ResMed wurden in dem laufenden
chinesischen Patentrechtstreit voll umfänglich für nichtig geklärt;
Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und nur ein
Patent wurde aufrechterhalten. Dagegen hat BMC Beschwerde beim
Gericht für geistiges Eigentum in Peking eingelegt.
Bedroht von der schnellen Entwicklung der BMC auf dem Weltmarkt
hat ResMed seit 2013 mehrere Patentverletzungsklagen gegen BMC
Medical Co., Ltd. erhoben. In der Mehrzahl wurden bisher entweder die
Patente von ResMed als nichtig angesehen oder aber die Klagen
einseitig von ResMed zurückgenommen. Erwähnenswert ist insbesondere,
dass ResMed alle Patentverletzungsklagen in Bezug auf das CPAP-System
verloren hat, die in China, Deutschland und den USA bereits mündlich
verhandelt und entschieden wurden.
Über BMC Medical Co., Ltd.:
BMC Medical Co., Ltd. ist einer der führenden Hersteller,
Vertreiber und Service-Provider in China von Beatmungsgeräten für den
Heimgebrauch. Im Sinne der ununterbrochenen Produktentwicklung,
Innovation der Technologie, Verbesserung der Qualität, um eine breit
gefächerter Kundschaft zu bedienen, bemüht sich BMC, ein führender
Anbieter von Heimbeatmungsprodukten und relevanten Dienstleistungen
zu werden. Über eine Vielzahl gewerblicher Schutzrechte hinaus
investiert BMC ständig im Bereich der Produktentwicklung und
Technologie-Innovation und verfügt über umfangreiche Erfahrung. Auch
in den Jahren 2013 und 2014, in denen ResMed BMC Medical Co., Ltd.
mit Patentverletzungsklagen bombardiert hat, konnte BMC Medical Co.,
Ltd. trotzdem ein jährliches Wachstum von über 50% verzeichnen. Falls
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