Anlässlich der morgigen Debatte im Deutschen
Bundestag über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in
Deutschland erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.
Frank Ulrich Montgomery:
"Es ist gut, dass sich der Bundestag viel Zeit nimmt und sich ohne
Fraktionszwang mit den unterschiedlichen Anträgen zur gesetzlichen
Regelung der Sterbehilfe beschäftigt. Die Parlamentsdebatte ist der
vorläufige Höhepunkt einer in Politik und Öffentlichkeit sehr
ernsthaft geführten Diskussion, die endlich das gesellschaftliche
Schweigen über das Tabuthema Tod gebrochen hat.
Dabei zeigen die im Vorfeld bekannt gewordenen Initiativen der
verschiedenen Parlamentariergruppen, dass es einen großen Konsens
gibt, Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen. Ebenso unstrittig
ist es, die Palliativmedizin, die Schmerztherapie und die
Hospizarbeit in Deutschland weiter auszubauen.
Besonders hervorzuheben ist der Gesetzentwurf der Abgeordneten
Michael Brand und Kerstin Griese. Der Entwurf sieht ein klares Verbot
von Sterbehilfeorganisationen vor, verzichtet aber auf weitere
gesetzliche Regelungen. Die sind auch gar nicht notwendig, denn die
Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern regeln einheitlich und
bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu
erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden
zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Damit gilt schon jetzt
für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: Sie sollen Hilfe beim
Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben."
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