Bissendorf. Ab sofort ist Stefan Boddenberg mit dem Fachgebiet "Unternehmensbewertung Ambulante Pflegedienste" in der Sachverständigenrolle des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e. V. Mit diesem Schritt haben die Leistungen der SPP Servicegesellschaft Private Pflege nicht nur ein zusätzliches Qualitätsmerkmal erhalten, sondern sind durch die Eintragung zudem für Behörden, Gerichte, Banken und Investoren sowie vor allem für Kunden aus dem Bereich der Pflegewirtschaft einfacher und schneller aufzufinden.
Bei SPP wird der Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt, das auf die Besonderheiten von Pflegeunternehmen angepasst worden ist. Diese Wertermittlungen sind speziell auf die internen und externen Merkmale abgestimmt, wie sie so allein in Pflegeunternehmen relevant sind. Für die Einschätzung der Stellung des Pflegedienstes am lokalen Markt haben sich die folgenden Kriterien und Merkmale bewährt:
Betrachtung der demographischen Situation am Standort (Auswertung der kommunalen Daten, Pflegebedarfsprognose, Pflegefachkraftprognose)
Analyse der Mitarbeiterstruktur (Fachkraftquote, Fluktuationsquote, das Verhältnis Vollzeitbeschäftigte ? Teilzeitbeschäftigte ? Mini-Jobs, Qualifikation der Mitarbeiter, Pflegedienstleiterin und stv. Pflegedienstleiterin vorhanden, zweite Führungsebene vorhanden)
Stärken / Schwächen ? Analyse (inklusive Bewertung der weichen Faktoren z. B. Art der Kontakte zu Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen etc., Marketing (Internet-Auftritt, Broschüren), Höhe des Punktwertes im Bereich des SGB XI, Lage des Büros, Spezialisierungen des Pflegedienstes, Art der Datenerfassung (manuell / elektronisch), Pflegemodell
Analyse der Finanzstruktur (Umsatz SGB V - SGB XI ? SGB XII ? Privat ? Sonstige, Kostenverteilung (insbesondere Personalkosten und KfZ-Kosten), Überschuss unter Berücksichtigung des kalkulatorischen Unternehmerlohns bzw. Sondersituationen
Analyse der aktuellen MDK-Prüfung
Und erst dieser spezielle Blick hinter die Kulissen, auf den lokalen Markt und auf die Wettbewerbssituation vor Ort läßt den wahren Wert Ihres Pflegedienstes erkennen.
Die Bezeichnungen Gutachter und Sachverständiger sind übrigens keine geschützten Begriffe. Der Kunde kann dabei nicht abschätzen, ob er sich in gute Hände begibt. In der Sachverständigenrolle des DGSV werden dagegen nur Gutachter aufgenommen, die eine Prüfung durchlaufen haben. Die Qualitätsrichtlinien des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes sind dabei sehr hoch angesiedelt. Das kommt dem Kunden zugute kommt, denn er kann sicher sein, dass sein Anliegen professionell und zuverlässig bearbeitet wird.