Die geplante Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist ein wegweisender Schritt, sagt
KDA-Vorsitzende Jürgen Gohde. Damit einher geht die Abkehr des
Minutenzählens beim Ermitteln des Pflegebedarfs.
Als einen "wegweisenden Schritt" begrüßt das Kuratorium Deutsche
Altershilfe (KDA) die geplante Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Er werde zu einem "Perspektivwechsel
in der Pflege" führen. "Erstmals sind nun psychische und kognitive
Bedarfe den physischen Bedarfen gleich gestellt", betont
KDA-Vorstandsvorsitzender Dr. h.c. Jürgen Gohde. Nun werde es darauf
ankommen, auch die Leistungen der Pflegereform auf diese neue Sicht
auszurichten und sich von starren Leistungsbereichen zu lösen, sagt
Jürgen Gode in einer Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf zum
Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Der
Pflegebedürftigkeitsbegriff biete die Chance, sich "grundlegend mit
der Weiterentwicklung der Pflegequalität zu befassen", fordert der
KDA-Vorsitzende.
Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf
Pflegegrade geben. Die Höhe ihrer Leistungen orientiere sich im
ambulanten Bereich "erfreulicherweise an den oberen Vergleichswerten
der heutigen Pflegestufen", so Jürgen Gohde. So entsprächen die
ambulanten Leistungen der Pflegegrade 2 und 3 jeweils den heutigen
Leistungen der Pflegestufen I bzw. II, inklusive der verbesserten
Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die
Leistungen der heutigen Pflegestufe III und der Härtefallregelung
entsprechenden Pflegegraden 4 und 5. Auch die Übergangsregelungen,
die die Betroffenen der heutigen Pflegestufen automatisch in den
jeweils höheren Pflegegrad überführten, stärken die ambulanten
Strukturen.
Im stationären Bereich müssten die Betroffenen der Pflegegrade 2
und 3 jedoch niedrigere Werte im Vergleich zu den heutigen
Pflegestufen I und II hinnehmen, während es in den Pflegegraden 4 und
5 zu höheren Leistungen im Vergleich mit der ambulanten Versorgung
kommt. Hierin zeige sich ein Gestaltungskonzept, das gerade bei
geringerem Pflegebedarf der ambulanten Versorgung den Vorzug vor der
stationären gibt.
Diese differenzierte Betrachtung sei "positiv" zu bewerten, sagt
KDA-Vorsitzender Jürgen Gohde. Sie trage der "aktuell zunehmenden
Herausforderung Rechnung, dass immer mehr Personen mit sehr hohem
Pflegebedarf in ihrer letzten Lebensphase in eine stationäre
Pflegeeinrichtung umziehen und dort auf eine intensive Pflege und
Betreuung im professionellen Umfeld angewiesen sind." Die Staffelung
der Leistungen biete allerdings auch Anreize "gerade bei weniger
ausgeprägtem Pflegebedarf ambulante Strukturen zu stärken, wie sie
unter anderem im Quartier, mithilfe eines sorgenden Umfeldes und im
Hilfe-Mix entwickelt werden können", so Jürgen Gohde.
Nachzulesen ist die fünfseitige KDA "Stellungnahme zum
Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der
pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)" im Internet unter
www.kda.de.
Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen
Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren
Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch
seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und
Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer
Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter
für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.
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