fit und munter - E-Health-Gesetz: Ländervotum für Einbindung von Apotheken bei Medikationsplan ist vernünftig (FOTO)

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E-Health-Gesetz: Ländervotum für Einbindung von Apotheken bei Medikationsplan ist vernünftig (FOTO)



Der Bundesrat hat sich in seinem heutigen Beschluss zum
E-Health-Gesetz dafür ausgesprochen, dass der vorgesehene
Medikationsplan nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern
erstellt und aktualisiert werden kann. Der Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt,
begrüßt diese Empfehlung ausdrücklich: "Die Länder sind damit näher
an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen
vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in
Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann. Die Stammapotheke
des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die
einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation hat. Und die
muss definitiv mit in den Plan."

Schmidt weiter: "Es ist auch ein wichtiges Stück Wahlfreiheit,
wenn der Patient selbst entscheiden kann, ob er den Medikationsplan
von seinem Arzt oder seinem Apotheker bekommen will. Vervollständigt
werden muss der ohnehin immer im Austausch aller beteiligten
Heilberufe. Der Bundestag täte deshalb gut daran, der Empfehlung der
Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren zu folgen."

"Dass Versicherte, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen,
über das E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan
bekommen, ist richtig", sagt Schmidt. "Aber in der Umsetzung gibt es
da noch erhebliche Defizite. Die bloße Auflistung von Arzneimitteln
bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht
genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird."
Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die
nicht kostenfrei erbracht werden könne.

Die wichtige Rolle der Apotheker in Sachen
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei allgemein anerkannt: Das
Bundesgesundheitsministerium fördere das ABDA-Modellprojekt PRIMA zum
heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik
hätten die Apotheker die Federführung für das AMTS-Modul der
elektronischen Gesundheitskarte. "Und beim Modellprojekt ARMIN zeigen
Apotheker und Ärzte in Sachsen und Thüringen schon heute, dass sie in
Sachen AMTS eng zusammen arbeiten können. Diese Realitäten muss man
jetzt auch im E-Health-Gesetz anerkennen."

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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