Wie die aktuelle Ausgabe des „Spiegels“ berichtet, will sich die SPD dafür einsetzen, dass gesetzliche Krankenkassen die vollen Kosten für die künstliche Befruchtung übernehmen sollen, weil es sich bei Kinderlosigkeit um ein medizinisches Problem handele. Diese Regelung soll für Paare mit und ohne Trauschein gelten.
„Wir finden es richtig und zeitgemäß, dass die Politik einen weiteren Vorstoß in Richtung künstliche Befruchtung für Unverheiratete macht“, sagt Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstandes der BKK·VBU. „Die künstliche Befruchtung ist die einzige gesetzliche Krankenkassenleistung, für die man einen Trauschein braucht. Schon wir argumentierten, dass eine medizinisch notwendige Leistung jedem zugänglich gemacht werden muss – unabhängig vom Familienstand.“
Als erste Krankenkasse setzt sich die BKK·VBU seit Jahren dafür ein, auch Unverheirateten einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung bezahlen zu dürfen. Nachdem die Zusatzleistung vom Bundesversicherungsamt, der zuständigen Aufsichtsbehörde, abgelehnt wurde, hat sie vor dem Bundessozialgericht stellvertretend für ihre Versicherten geklagt. Die Richter lehnten mit Blick auf das Gesetz (§ 27 a SGB V) die Ausweitung der Zusatzleistung auf Unverheiratete jedoch ab.
Obwohl die BKK·VBU sich nicht durchsetzen konnte, trug sie dazu bei, dem einstigen Nischenthema Öffentlichkeit zu geben. „Wir schaffen Zusatzleistungen, die sich an den Lebensrealitäten der Versicherten orientieren. Die Realität zeigt längst, dass die Ehe als Voraussetzung für das Kindeswohl überholt ist. Außerdem darf ein Kinderwunsch nicht an den Kosten scheitern. Wir begrüßen es, dass sich die Politik diesen Fakten nicht mehr verschließt“, so Helge Neuwerk. Verheiratete Paare unterstützt die BKK·VBU bereits seit 2012 bei der Kinderwunschbehandlung mit einem erhöhten Kostenzuschuss von 75 anstatt der gesetzlich festgelegten 50 Prozent.