Das Fahrrad ist für immer mehr Deutsche ein
beliebtes, wenn nicht sogar das beliebteste Fortbewegungsmittel -
sowohl im Alltag auf dem Weg zur Arbeit und zum Einkaufen als auch in
der Freizeit zum See oder entlang eines Flusses. Doch was, wenn das
Fahrrad mit in den (Kurz-) Urlaub soll? Der ökologische Verkehrsclub
VCD gibt wichtige Tipps und Informationen zur Radmitnahme in Bahn und
Bus, damit der Fahrradreise nichts im Wege steht.
Der Kurztrip mit der Regionalbahn: Generell ist die
Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahnen
sowie Privatbahnen) möglich. Je nach Bundesland, teilweise sogar je
nach Verkehrsverbund, gelten allerdings unterschiedliche Regeln. So
ist die Mitnahme in manchen Regionen kostenlos, in manchen nicht und
in wiederum anderen nur zu bestimmten Uhrzeiten. Vor Antritt der
Reise sollten sich Ausflügler also unbedingt über mögliche Kosten
informieren. Ist die Fahrradmitnahme nicht kostenfrei, lohnt sich oft
die bundesweit gültige »DB-Fahrradtageskarte«. In Bayern und
Nordrhein-Westfalen gibt es landesweite Fahrradtageskarten. Wer gerne
ein Fahrradanhänger mit auf Radtouren nimmt, muss bei
kostenpflichtiger Fahrradmitnahme zwei Fahrradtickets lösen.
Mitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn: Im Fernverkehr der
Deutschen Bahn ist die Fahrradmitnahme auf Intercity- und
Eurocity-Züge sowie Nachtzüge beschränkt. Eine Mitnahme im ICE ist
also nicht möglich. Um das Fahrrad im IC/EC oder Nachtzug mitnehmen
zu können, benötigen Urlauber eine Fahrradkarte mit
Stellplatzreservierung. Diese kann sowohl online als auch an
Bahnschaltern gekauft werden. Besondere Fahrradtypen (z. B. Tandem,
Liegerad) können nicht in allen Zügen mitgenommen werden und müssen
vor der Reise angemeldet werden.
Die Alternative Fernbus: Der Fernlinienbus ist für Reisende mit
Fahrrad mittlerweile eine Alternative zur Bahn. Auf vielen Strecken
bieten die Fernbusanbieter an, Fahrräder, zum Teil auch E-Räder, auf
einem Ständer am Heck des Busses oder im Gepäckraum mitzunehmen. Die
Mitnahme lässt sich bei den meisten Anbietern im Buchungsvorgang
angeben. Es ist jedoch empfehlenswert, sich bereits vor der Buchung
zu informieren, ob eine Fahrradmitnahme auf der gewünschten Strecke
möglich ist.
Die Reise ins und im Ausland: Für die grenzüberschreitende
Fahrradmitnahme im Zug ist eine internationale Fahrradkarte
erforderlich. Diese ist bei der Deutschen Bahn oder dem
entsprechenden Bahnunternehmen des Reiseziels zu erwerben und ist bis
zum Zielbahnhof ohne weiteren Aufpreis gültig. Auch in allen
Nachbarländern Deutschlands, sowie zum Beispiel in Italien und
Ungarn, ist die Fahrradmitnahme in Zügen möglich. Ausnahmen gelten -
wie in Deutschland - für die meisten Hochgeschwindigkeitszüge. Auch
hier ist es also besser, sich vor der Reise zu informieren, anstatt
das Fahrrad auf gut Glück mitzunehmen.
Der Kurierdienst als Alternative: Eine weitere Option der
Fahrradmitnahme in den Urlaub ist der Versand per Kurier. Dieser
entlastet die Anreise per Bahn oder Bus und ist daher für viele
Reisende interessant. Die Deutsche Bahn bietet einen Versand
innerhalb Deutschlands und nach Luxemburg, Österreich und in die
Schweiz an. Auch private Versanddienste haben einen
Tür-zu-Tür-Transport von Fahrrädern im Angebot. Dieser dauert
zwischen zwei und fünf Tagen.
Pressekontakt:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin - Fon 030/280351-12 -
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