fit und munter - Zweitmeinung: Das sollten Patienten beachten

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Zweitmeinung: Das sollten Patienten beachten




- Zweitmeinungsverfahren tritt am 1. Januar 2016 in Kraft
- Mögliche Widersprüche zwischen den Diagnosen erklären lassen

Das Zweitmeinungsverfahren kommt. Das sogenannte
Versorgungsstärkungsgesetz, das das Recht auf eine ärztliche
Zweitmeinung beinhaltet, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Vor
einer geplanten Operation haben damit Versicherte künftig das Recht,
den Eingriff mit einem anderen Arzt in einer Praxis, einem
Krankenhaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum zu
besprechen. Wie sollten Patienten sich nun verhalten? Die Asklepios
Kliniken Hamburg geben die fünf wichtigsten Tipps und Informationen.

Dem Gesetz zufolge soll vor allem vor einer Operation die
Zweitmeinung die Regel sein. So können sich die Versicherten darauf
verlassen, dass nur solche Eingriffe durchgeführt werden, die auch
tatsächlich medizinisch notwendig sind. Der behandelnde Arzt muss den
Patienten auf dieses neue Recht hinweisen.

Die fünf wichtigsten Tipps und Informationen für Patienten zum
Zweitmeinungsverfahren:

1) Wie finde ich den Zweitarzt?

Laut der "Charta der Patientenrechte" aus dem Jahr 2003 hat jeder
Patient grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen
und zu wechseln. Am hilfreichsten ist es aber für den Patienten, wenn
er der Empfehlung des ersten Arztes folgt, zu dem ein tiefes
Vertrauensverhältnis besteht. Häufig lässt sich so die zweite Meinung
schneller organisieren, als wenn der Patient im Alleingang tätig
wird. Außerdem helfen die Krankenkassen weiter. Insbesondere im
Umfeld der gesetzlichen Krankenkassen existieren zahlreiche
kostenlose Angebote zum Einholen einer zweiten Meinung.

2) Was muss ich zur Zweitmeinung mitbringen?

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat der Patient einen
Rechtsanspruch darauf, alle ärztlichen Befunde wie Röntgenaufnahmen
und Blutwerte zu bekommen. Damit können Doppeluntersuchungen
vermieden werden.

3) Mein Arzt verlangt Geld für die Kopien der Krankenakte. Darf er
das?

Auf die Originalunterlagen hat der Patient keinen Anspruch, nur auf
Kopien, die aber gegebenenfalls bezahlt werden müssen.

4) Der Zweitarzt hat einen anderen Befund festgestellt oder rät von
der Operation ab. Was ist nun zu tun?

Die Patienten können sicherlich heute schon davon ausgehen, dass dies
eine Ausnahme sein wird. Aber grundsätzlich sollte der Patient dies
sowohl mit dem erstbehandelnden Arzt offen besprechen, als auch bei
Unsicherheit einen weiteren Arzt nach Wunsch konsultieren. Die
Qualität der Indikationsstellung unserer Ärzte in Deutschland ist
sehr gut, auch wenn immer wieder versucht wird, dies in Frage zu
stellen.

5) Bei welchen Fällen ist Zweitmeinung obligatorisch?

Der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt dies noch fest.

Die Asklepios Kliniken in Hamburg bieten ihren Patienten aktiv
eine Zweitmeinung in einer Vielzahl medizinischer Fachbereiche wie
etwa Gefäßmedizin, Kardiologie, Neuromedizin und Rückenmedizin an.
Die Ausweitung auf andere medizinische Bereiche ist geplant.

http://www.asklepios.com/Regionen.Asklepios

Über Asklepios

Asklepios zählt zu den führenden privaten Betreibern von
Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Die
Klinikkette verfolgt eine verantwortungsvolle, auf hohe Sicherheit
und Qualität ausgerichtete nachhaltige Strategie. Auf dieser Basis
hat sich Asklepios seit der Gründung vor 30 Jahren dynamisch
entwickelt. Aktuell verfügt der Konzern bundesweit über rund 140
Gesundheitseinrichtungen und beschäftigt mehr als 45.000 Mitarbeiter.
Im vergangenen Geschäftsjahr 2014 wurden rund 2,2 Mio. Patienten in
Einrichtungen des Asklepios-Konzerns behandelt.

In der Metropolregion Hamburg betreibt Asklepios den größten
Krankenhausverbund an einem europäischen Standort. Mit 60
Fachdisziplinen von Augen- bis zur Zahnheilkunde und mehr als 170
verschiedenen Abteilungen ist Asklepios in den Stadtgebieten Altona,
Barmbek, Harburg, Nord (Ochsenzoll/Heidberg), St. Georg, Wandsbek und
Rissen vertreten. Die medizinischen Experten versorgen am Standort
jährlich rund 550.000 Patienten stationär und ambulant. In der
Hansestadt wird jeder zweite Krankenhauspatient in einer
Asklepios-Klinik behandelt. Der Klinikbetreiber beschäftigt in der
Hansestadt über 13.000 Mitarbeiter, darunter rund 2.000 Ärzte, und
ist somit einer der größten privaten Arbeitgeber und mit 1.400
Auszubildenden der größte Ausbildungsbetrieb Hamburgs.



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