Die gesetzlichen Vorschriften sind in Europa zwar unterschiedlich, jedoch gilt fast überall: Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen.
- In Deutschland wird bei winterlichen Straßenverhältnissen eine "angemessene Bereifung" verlangt. Winterreifen werden zwar empfohlen, Allwetterreifen genügen jedoch.
- Im norditalienischen Aostatal schreibt der Gesetzgeber zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen vor. Sind diese beim Vermieter nicht verfügbar, sollten Kunden Schneeketten für ihren Mietwagen buchen.
- Für Österreich und die Slowakei besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee auf der Straße liegen.
- In der Schweiz, in Frankreich und in Tschechien besteht zwar keine generelle Pflicht, Winterreifen können jedoch für einzelne Straßen vorgeschrieben werden.
- In Skandinavien gilt die Winterreifenpflicht für Finnland vom 1. Dezember bis zum 28. Februar und für Schweden vom 1. Dezember bis zum 31. März.
Da nicht alle Mietwagen in den Wintermonaten mit Winterreifen ausgestattet sind, sollten Kunden von www.billiger-mietwagen.de diesen Wunsch bei der Buchung im Kommentarfeld eintragen. Die Winterbereifung muss dann vom Vermieter vor Ort bestätigt werden. Bei einigen Angeboten sind Winterreifen bereits im Preis enthalten, teilweise fallen jedoch Zusatzgebühren an. Kunden finden Informationen dazu in den Details zum Mietangebot und können sich zusätzlich kostenfrei von der InfoLine unter 0800/334 334 334 beraten lassen.