Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch
Angehörige ist aller Ehren wert. Gleichwohl fehlte bislang weitgehend
die Anerkennung in und durch die Regelungen der Pflegeversicherung.
Besonders die Angehörigen demenziell erkrankter Menschen bewegen
sich, was die eigene Gesundheit anbelangt, oftmals am Abgrund. Die
schleichende charakterliche Veränderung Demenzkranker ist ein
schwerer Prüfstein für deren Kinder oder Ehepartner, die voll guten
Willens den Kranken nicht aus seinem häuslichen Umfeld reißen wollen
und ihn deshalb zu Hause versorgen. Auch der oftmals in der
Gesellschaft gar nicht so unterschwellige Vorwurf, die Unterbringung
in einem Pflegeheim sei nichts anderes als eine Abschiebung, trägt zu
den hohen Zahlen familiärer Pflege bei. Und sorgt bei sich
verschärfenden Umständen nicht selten für den ersten Schritt in jenen
Teufelskreis aus Ängsten, Selbstvorwürfen, Überforderung und Trauer
um den sich so sehr verändernden Menschen, der in einer Depression
endet oder enden kann. Dann kommen auch auf den Pflegebedürftigen
weitreichende Veränderungen zu, die den Verlauf seiner Krankheit
negativ beeinflussen. Die voll umfängliche Einbeziehung der
Demenzsymptomatik in die Wertungssysteme der Pflegeversicherung ist
längst überfällig. Aber selbst wenn die Bestimmungen demnächst so
sein sollten, dass sie den Angehörigen mehr von ihrer schweren Last
von den Schultern nehmen, müssen die ersten Schritte von den
Betroffenen selbst kommen. Das hat nichts mit fehlender Liebe für den
Kranken oder Drückebergerei zu tun. Es ist vielmehr ein notwendiger
Schritt, um die Achtsamkeit für die eigenen Belange nicht vollständig
aus den Augen zu verlieren.
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Karsten Gerber
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