Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam.
Im Jahr 2014 gaben die deutschen Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung rund 26 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab.
Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht
erfasst hat das DAPI die Abgabe auf Privatrezept oder in der
Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen
Medikamente daher noch höher liegen.
Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung
angegeben. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei
Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. "Wenn Medikamente zu
warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren.
Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt sofort
bemerkt. Er weiß nicht, dass seine Arzneimitteltherapie nicht mehr
anschlägt", sagt Dr. Peter Froese, Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des DAPI.
Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeigte, dass
die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht
korrekt lagert. Viele kühlpflichtige Medikamente sind zudem sehr
teuer. Eine falsche Lagerung kann deshalb auch vermeidbare Kosten
verursachen. Froese: "Patienten lagern ihre Medikamente nicht
absichtlich falsch, sondern weil sie sich nicht der Bedeutung der
Kühlung bewusst sind." Die Apotheker klären ihre Patienten deshalb
darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den
Kühlschrank gehören. Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind die
verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen
Hepatitis A / B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so
genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen
eingesetzt werden.
Etwa ein Drittel der 26 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8 Mio.
Packungen) mussten vom Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim
Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen
sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter
Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden
werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente
vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind
Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch
einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen
müssen ununterbrochen gekühlt werden.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de
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