"Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson" nennt der Gesetzgeber eine Alternative zur Kurzzeitpflege im Heim, die noch immer den wenigsten Angehörigen von Pflegebedürftigen ein Begriff ist. Die sogenannte "Verhinderungspflege" bzw. "Ersatzpflege" bietet sich dann an, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen und nicht auf das Seniorenheim zurückgreifen wollen.
Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege im eigenen Heim bis zu sechs Wochen möglich. Zudem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (max. 806 ?) zusätzlich für die Verhinderungspflege (max. 1.612 ?) in Anspruch genommen werden. Der Maximalbetrag erhöht sich somit auf bis zu 2.418 ? pro Jahr für maximal 6 Kalenderwochen (42 Tage). Zu beachten ist, dass eine Pflegevertretung erst beansprucht werden kann, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate (Vorpflegezeit) in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.
Kostenerstattung auch für die Seniorenbetreuerin aus Osteuropa
So wie manch eine Familie für eine langfristige Betreuung auf eine "Pflegekraft aus Polen" zurückgreift, ist dies ebenso im Rahmen der Verhinderungspflege für eine kurzfristige Betreuung von wenigen Wochen möglich. Auch werden von der Pflegekasse die Kosten für die kurzzeitige Seniorenbetreuung erstattet, wenn diese durch eine ordentliche Rechnungsstellung belegbar sind.
Die "Werner Sperber, Personalvermittlung s. r. o." mit Sitz im tschechischen Pilsen ist spezialisiert auf die Vermittlung von Seniorenbetreuerinnen aus Osteuropa für die Verhinderungspflege. Weiterführende Informationen zur Verhinderungspflege durch osteurpäische Betreuungskräfte sind auf der Website der "Werner Sperber, Personalvermittlung s. r. o." zu finden: http://betreuerin-aus-osteuropa.de/hp2030/Verhinderungspflege-DE.htm