fit und munter - Leben im Freien / Auch hier reden die Gerichte oftmals ein Wörtchen mit (FOTO)

fit und munter

Leben im Freien / Auch hier reden die Gerichte oftmals ein Wörtchen mit (FOTO)



Sommer, das bedeutet f
im Freien zu verbringen. Und irgendwie verbinden sie damit auch ein
wenig mehr Freiheit. Sie wollen im Garten, auf dem Balkon und auf der
Terrasse all das tun, worauf sie in der kalten Jahreszeit verzichten
mussten. Doch dem Freiheitsdrang setzt die Justiz manchmal Grenzen.
Wenn die Belange anderer betroffen sind, dann m
Interessen zur

Diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS
stellt Urteile deutscher Gerichte vor, in denen es um das Thema
Garten und Balkon geht. Es zeigt sich dabei, dass die Richter
durchaus flexibel denken. Mal r
Gartenfreunde den Vorrang ein, mal betonen sie den Schutz der
Nachbarn.

Ein steinerner Findling auf einer Rasenfl
Funktionen haben. Er kann als Zierde gedacht sein, er kann aber auch
das unerw
Mitglieder einer Wohnungseigent
beschlossen mehrheitlich, aber gegen den Willen eines Eigent
zwei bis drei stattliche Findlinge aufstellen zu lassen. Das durften
sie allerdings nach
(Aktenzeichen 34 C 94/12) gar nicht. Denn solch eine Aktion geht weit

bauliche Ver
Beschlussfassung.

V
Obsternte einfach so wegfressen. Besonders schlimm ist das bei
landwirtschaftlichen Betrieben, weswegen sich die Verantwortlichen
immer neue Ma
pyrotechnischen Anlagen einfallen lassen. Doch es ist zumindest dann
Vorsicht geboten, wenn in der Nachbarschaft ein Wohngebiet liegt. In
diesem Falle m
Verwaltungsgerichtshofes Baden-W
1663/11) zur
nicht zumutbar, die Ger

Zu den vergleichsweise harmlosen Sommerhobbys von Mietern geh
es, auf dem Balkon Blumen zu pflanzen. Besonders bieten sich dazu
spezielle Blumenk
angebracht (eingeh
nicht dulden. Er bestand auf einer Entfernung, da diese Blumenk
ein Sicherheitsrisiko f
Charlottenburg (Aktenzeichen 235 C 169/11) wollte sich dieser Meinung
nicht anschlie
Au
Menschen und Sachen wegen herabfallender Balkonk
w

Aber wie sieht es mit einer Lichterkette aus, die - von au
sichtbar - an einem Balkon angebracht wird?
dadurch die Grenzen des Zul
Immobilie als Ganzes pl
Amtsgericht Eschweiler (Aktenzeichen 26 C 43/14) bestritt das. Es sei
inzwischen nicht nur zur Weihnachtszeit eine weit verbreitete Sitte,
solche Lichter am Balkon anzubringen. Die Kette durfte trotz des
Widerspruchs des Eigent

Nicht ganz so einfach ist es, wenn ein Mieter in den Sommermonaten
pl
sich nach Ansicht der Justiz nicht mehr im Rahmen des
Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Immobilie seien erheblich,
so das Amtsgericht Spandau (Aktenzeichen 6 C 281/12). Deswegen h
der Mieter vorher fragen m
weithin sichtbaren Katzennest, das den optischen Eindruck eines
Anwesens ver

Der Gestaltungsdrang bei den Eigent
reicht manchmal sehr weit. So errichtete ein Betroffener eine massive
Steinmauer in dem Teil des Gartens, f
gefiel den Miteigent
Meinung, sie h
werden m
(Aktenzeichen 2-13 S 82/12) so. Hier handle es sich - sogar auf einer
Sondernutzungsfl
Erscheinungsbildes einer gesamten Immobilie. Von
Gartengestaltung k

Die Erdgeschossbewohner (und damit meistens auch
Sondernutzungsberechtigte f
nicht f
ersten Obergeschoss wohnender Eigent
Erdgeschoss m
der weigerte sich. Er habe diese Hecke weder gepflanzt noch sonst
irgendetwas mit ihr zu tun. Das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 318
S 130/12) konnte auch nicht recht erkennen, auf welcher
Rechtsgrundlage nun ausgerechnet der Beklagte dazu gezwungen werden
k
um Gemeinschaftseigentum, f
zust

Die Errichtung von Gartenh
Situationen durchaus erlaubt. Doch st
Expansionsdrang mancher Eigent
Gartenhaus von mehr als 30 Kubikmetern Rauminhalt ist nach

Gelsenkirchen (Aktenzeichen 6 K 3801/11) zu viel des Guten. Es h
zuvor auf ordnungsgem
nicht geschehen war, entschieden die Richter auf einen Abriss. Die
Anlage sei so, wie sie sich jetzt darstelle, ohnehin kaum
genehmigungsf



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgesch
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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