Der Klspende in Deutschland, anders als in der Tschechischen Republik, verboten sei.
Der Kl
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Kammergericht hat den Beklagten antragsgemu einer nach deutschem Recht strafbaren Eizellspende leisteten.
Mit der vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision begehrt der Beklagte die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.
Vorinstanzen:
LG Berlin - Urteil vom 9. August 2011 - 15 O 474/10
KG - Urteil vom 8. November 2013 - 5 U 143/11, MedR 2014, 498
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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle
2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck k
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