Die Winterreifenpflicht ist auch in diesem Jahr wieder ein großes Thema, denn seit Mai 2006 gibt es eine neue Straßenverordnung, nach der in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht herrscht. Dies bedeutet, dass es zwar keine allgemeine Winterreifenpflicht gibt, der eigene PKW in seiner Ausstattung aber der saisonalen Witterung angepasst sein muss. „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage“, so die Verordnung.
mietwagenmarkt.de rät seinen Kunden allerdings in jedem Fall zum Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Nicht nur, weil bei einem Verstoß mit einem Bußgeld oder sogar einem Punkt in Flensburg gerechnet werden muss, sondern auch, weil Sie dann einfach sicher auf der Straße unterwegs sind. Das haben mittlerweile auch die meisten Autofahrer bereits selbst erkannt. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts TNS Emnid wollen 85,9% der Deutschen auf Winterreifen umsteigen. Nur 14,1% halten einen Wechsel für unnötig.
Doch wann soll der Wechsel am besten stattfinden? Generell gilt die Regel: Von O bis O. Das heißt, von Oktober bis Ostern sollten Sie Ihrem Wagen die mit dem Schneeflocken- oder „M+S“-Symbol (Schnee und Matsch) versehenen Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm gönnen.
Auch bei der Buchung eines Mietwagens im Winter sollte darauf geachtet werden, dass das Leihauto mit Winterreifen ausgerüstet ist, selbst wenn Sie den Wagen in einer schneearmen Region nutzen wollen. Aber Achtung: Hier entstehen versteckte Kosten. Denn die Autovermietungen sind nicht dazu verpflichtet, den Wagen mit Winterreifen auszustatten. In diesem Fall ist es der Fahrer, der die Verantwortung für die richtige Bereifung trägt. Einen automatischen Anspruch auf Winterreifen gibt es nicht. Das berechtigt die Vermietungen wiederum, Aufpreise für Winterreifen zu erheben. Diese schwanken in den meisten Fällen zwischen 5 € und 18 € am Tag.
Manche Autovermietungen rüsten ihre Fahrzeugflotte allerdings zum Winter hin selbständig mit Winterreifen aus und berechnen dafür einen Aufpreis. Dieser muss vom Mieter gezahlt werden, selbst wenn er keine Winterreifen an seinem Mietwagen haben möchte.
Da es bei den Autovermietungen keine einheitliche Verbindlichkeit bezüglich der Winterreifenausstattung gibt, informieren Sie sich am besten vorher darüber oder wenden sich telefonisch an unser Callcenter-Team, welches Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung steht.