fit und munter - Skateboards und Co.: Für den Schulweg nicht geeignet / TÜV Rheinland: Radwege und Fahrbahnen tabu / Auf Bürgersteigen Rücksicht auf Fußgänger nehmen / Schuldhaft verursachter Schaden kann teuer werden

fit und munter

Skateboards und Co.: Für den Schulweg nicht geeignet / TÜV Rheinland: Radwege und Fahrbahnen tabu / Auf Bürgersteigen Rücksicht auf Fußgänger nehmen / Schuldhaft verursachter Schaden kann teuer werden


Geschickt und flott umkurvt der Jugendliche auf dem
Weg zur Schule mit seinem Board die Passanten auf dem B
Als pl
das den Skater und er verliert das Gleichgewicht. Der Skater st
und das Board schie
Sturz verl
vierstelliger H

Die "Bretter" sind keine Fortbewegungsmittel

Besonders bei Jugendlichen sind neben Skateboards inzwischen auch
die einachsigen Waveboards und die gr"In
der Regel gilt: Skater haben wie Roller- und Rollschuhfahrer auf
Stra
Freizeitger
d
besondere R", sagt T
Hans-Ulrich Sander.

Strafm

Verursacht ein Skater schuldhaft einen Unfall, muss er im Falle
der Strafm
selbst f
beispielsweise als Sch
Gesch
bedeutet: Er hat 30 Jahre lang Anspruch auf Schadensersatz. So wird
aus einer Jugends
kommen noch Zinsen und eventuelle Gerichtsvollzieherkosten hinzu. Die
Summe muss dann vom ersten selbst verdienten Geld bezahlt werden.
"Skater sind sowieso besser in der Halfpipe oder auf Spiel- und
Sportpl
nicht geeignet", erkl



Ihr Ansprechpartner f
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
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