Nur noch in Ausnahmef
Krankenkassen Taxifahrten zum Arzt oder in eine Klinik. "Wie genau
diese Ausnahmen beschaffen sind, ist f
zu durchschauen", sagt Michaela Schwabe, Beraterin bei der
Unabh"Apotheken
Umschau". Eine einfache Regel aber sei: Nicht einfach drauflosfahren.
Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt
bescheinigen. Zehn Prozent der Fahrtkosten - mindestens f
maximal zehn Euro - haben Patienten zudem selbst zu tragen, wenn sie
nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Im Zweifelsfall
mit der Kasse abkl
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Ver
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2015 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
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