Die Welt aus der Vogelperspektive betrachten,
spektakul
wie beispielsweise Drohnen sind inzwischen ein beliebter
Freizeitspa
Versicherungsschutz denken. "Die meisten Drohnen gelten nicht als
Spielzeug. Dann sind sie auch nicht
Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern ben
Absicherung", sagt Ferenc F
Infocenter der R+V Versicherung.
Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis
ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer f
Verletzungen und Sch
Haftpflichtversicherung f"unbemannten Flugobjekte"
nachweisen. Ausnahmen gelten nur f
"Bereits kleine Drohnen k
einem Absturz gravierende Sch", erkl
F"Deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der
Versicherungspflicht." Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist,
r"Drohnenbesitzer sollten vorab pr
Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls
nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police
oder als Erg"
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Flugbegeisterte m
bedeutet, sie sollte nicht weiter als h
fliegen.
- Zu Flugh
Kilometern vorgeschrieben. F
von Flugh
Tower.
- Das R+V-Infocenter empfiehlt, die Flugobjekte von Stra
Hochspannungsleitungen und Menschengruppen fern zu halten. Auch
Privatgrundst
Gemeinden spezielle Vorschriften erlassen, die Hobbypiloten
besser im Vorfeld erfragen.
- Vorsicht bei Fotos und Filmen: Drohnen d
jeden ohne Erlaubnis aufnehmen und ver
verletzt m
Weitere Themen unter
http://infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de