Grunds
der Apotheke einl
Beispiel gehunf
Bekannten als Boten schicken. "Der
das vom Arzt ausgestellte Originalrezept vorlegen, sonst bekommt er
die Medikamente nicht ausgeh", sagt Thomas Br
beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Nachreichen
kann man das wichtige Dokument nicht und auch eine Kopie wird nicht
akzeptiert. Beim Rezepteinl
Informationen etwa zur Dosierung, Anwendung und Anwendungsdauer
n
vollst
hin, dass er im Zweifel noch einmal bei der Apotheke anrufen und
nachfragen kann", so Br
Wer sein Rezept nicht pers
M
Zwar ist es gesetzlich nicht verboten, Kindern und Jugendlichen
rezeptpflichtige Arzneimittel auszuh
dabei aber, wie es zum Beispiel in der Berufsordnung f
Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein hei
"besondere Verantwortung, einem Arzneimittelmissbrauch vorzubeugen".
Er muss anhand bestimmter Kriterien wie zum Beispiel dem Kindesalter
oder der Art und Verpackung der Medikation entscheiden, ob die Abgabe
vertretbar ist. Besteht etwa die Gefahr, dass das Kind das Pr
aus Neugier einfach selbst einnimmt, obwohl es f
bestimmt ist, dann kann der Apotheker die Herausgabe verweigern.
"Gehen Sie dieses Risiko am besten gar nicht erst ein", r
Br"Wenn kein Erwachsener die Medikamente f
kann, dann wenden Sie sich am besten telefonisch an Ihre Apotheke und
schildern Sie Ihr Problem. Viele Apotheken haben f
Ausnahmef
Sie bei der entsprechenden Apotheke."
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschl
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
k
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123,
aaumann@bpi.de