fit und munter - Kieferorthopädische Behandlungen: Transparenz für Patienten verbessert / KZBV, BDK, DGKFO und DGZMK stellen neue Informationen und Musterformulare vor

fit und munter

Kieferorthopädische Behandlungen: Transparenz für Patienten verbessert / KZBV, BDK, DGKFO und DGZMK stellen neue Informationen und Musterformulare vor


Die Information des Patienten
Leistungsanspruch als gesetzlich Krankenversicherter, erg
Behandlungsm
kieferorthop
transparenter gestaltet. Auf dieses Ziel haben sich die
Kassenzahn
Deutschen Kieferorthop
Kieferorthop
Mund- und Kieferkrankheiten (DGZMK) verst

Die genannten Institutionen einigten sich in diesem wichtigen
Versorgungsbereich auf neue verst
Regelungen und Formulare. Betont wird der Anspruch des Versicherten
auf eine zuzahlungsfreie Behandlung wie auch auf seine Wahlfreiheit
im Zusammenhang mit einer kieferorthop

Neues Informationsblatt f

Ein neues Informationsblatt informiert Patienten in diesem
Zusammenhang ausf
wechselseitigen Rechte und Pflichten von Behandler und Patient sowie

Behandlung. Dar
als Vertragsgrundlage f
dienen, die vom Patienten gew
ausgewiesen werden s
Behandlungsma
daraus ergebende Eigenanteil des Patienten.

Neuregelungen im Zuge des Patientenrechtegesetzes

"Wir nehmen das im Jahr 2013 in Kraft getretene
Patientenrechtegesetz sehr ernst und bem
und die Aufkl
die Lage zu versetzen, zusammen mit ihrem Zahnarzt die individuell
passende Behandlung und Versorgung auszuw
freiwilligen Selbstverpflichtung wollen Zahn
Kieferorthop
aktiv zu mehr Transparenz beitragen und das Vertrauen der Patienten
in den Behandler st", sagte Dr. Wolfgang E
Vorstandsvorsitzender der KZBV. Sehr deutlich werde auch noch einmal
betont, dass eine Kassenbehandlung nicht verweigert oder von privaten
Zuzahlungen abh"Ein solches Verhalten
verst"

Gemeinsame Entscheidung von Zahnarzt und Patient

"Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat im Rahmen der
GKV-Versorgung Anspruch auf eine kieferorthop
ihm mit Ausnahme der gesetzlichen Eigenanteile zuzahlungsfrei
angeboten werden muss. Sie darf nicht von privaten Zuzahlungen
abh
Aufkl
kieferorthop
eine Behandlung zu entscheiden, die
hinausgeht. Wir sind uns mit den K
nur so der Patient seine Patientenrechte in vollem Umfang wahrnehmen
kann", sagte Dr. Gundi Mindermann, Bundesvorsitzende des BDK. Im
Rahmen seiner Wahlm
seinem Zahnarzt eine individuelle Entscheidung
Form der Versorgung treffen.

Das neue Informationsblatt und die Musterformulare k
Websites von KZBV und BDK heruntergeladen werden. Zahn
Zahn
redaktionellen Beitr
"Zahn" (zm) informieren.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
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