fit und munter - Tod nach Risiko-Transplantation in Heidelberg

fit und munter

Tod nach Risiko-Transplantation in Heidelberg


Trotz eindeutigem Gutachten und Anzeige
durch die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der
Bundes
gegen Heidelberger Transplantationsmediziner

Gibt es Parallelen zum aktuell bekannt gewordenen Fall der
Manipulationen bei Herztransplantationen w
in Heidelberg? Erfolgt die Nichtbeachtung von Vorschriften in
Heidelberg mit System? Wie steht es mit dem Berufsethos der
Transplantationsmediziner?

Werner Simon unterzog sich auf Anraten seiner Heidelberger
im Januar 2011 einer hochriskanten Operation (die S
berichtete am 25. Juli 2014). Bei gleichzeitiger
Nierentransplantation (Lebendspende seiner Ehefrau Ulrike Simon),
wurde ihm die von einem Tumor befallene Prostata entfernt. Eine
bisher weltweit einmalige Operation mit hohen Risiken. So lautet
zumindest der Tenor des von Ulrike Simon in Auftrag gegebene
Gutachten von Prof. Bachmann, Chefarzt der Urologie an der
Universit

Dieses Gutachten war notwendig, da Werner Simon einige Monate
sp
Infektionen im Zusammenwirken mit der Wahl des OP-Verfahrens, f
zum Tode. Dies sei, auf Grund der transplantationsbedingten
Immunsituation vor dem Eingriff absehbar gewesen, so der Gutachter.

Zum Zeitpunkt der Operation war der Organempf
wegen der Krebserkrankung als "nicht transplantabel" gelistet. Eine
Lebendorganspende darf aber laut Gesetzt nur erfolgen, wenn ein
postmortales Organ kurzfristig nicht zur Verf
der Organempf"transplantabel" gelistet sein.

Der Gutachter Bachmann bescheinigt den Heidelberger
inkompetentes Vorgehen und eine unzureichende Risikoaufkl
mangelnde Kommunikation. Zudem bem
Unterlagen in der Patientenakte. Auch sei gegen Leitlinien versto
worden. Sein Fazit: bei regelgerechtem Vorgehen, w
Werner Simon nicht unn
nicht den hohen Risiken der Nierenlebendspende ausgesetzt worden.

Grund genug f
Transplantationsmedizin bei der Bundes
wegen des Verdachts auf fahrl
die mangelhafte Aufkl
Transplantationsgesetz entsprach, l
Dennoch sah weder die Staatsanwaltschaft Heidelberg, noch die
Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe nach Beschwerde, den
Anfangsverdacht best
einzustellen, st
eingeholtes Gutachten. Gutachter ist Prof. Miller, Direktor der
Klinik f
Gleichzeitigkeit der Eingriffe nicht nachvollziehen, bezeichnet sie
sogar als medizinisch nicht sinnvoll und durch Studien nicht gedeckt,
bescheinigt aber den Heidelberger Medizinern eine vorschriftsm
Aufkl
der

Sein Fazit lautet, dass es zwar deutlich erh
Doppeleingriff gab, dass jedoch die
Aufkl
schicksalhaften Verlauf der zum Tode f

Gerade die Aufkl
best
E-Mail-Kontakt mit Ulrike Simon. Es liegen keine Protokolle von
Aufkl
Eingriffen mit Heilversuchscharakter, als auch mit Gegenzeichnung der
Patienten, wie es das Transplantationsgesetz vorschreibt,
anzufertigen sind. So wurde die Spenderin an Hand eines
vorausgef
informierten und ihr unbekannten Arzt "aufgekl".
erheblichen Risiken einer Nierenlebendspende wurde die Spenderin
niemals aufgekl
fehlerhafter Aufkl
Heidelberg und an anderen Transplantationszentren, wie die
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. berichtet.

Dem Antrag von Ulrike Simon auf Erstellung eines
interdisziplin
Nephrologie und Transplantationschirurgie beteiligt waren, wurde
seitens der Staatsanwaltschaft nicht stattgegeben. Die Begr
lautete, dass der Gutachter Miller vollends ausreiche und er alle
Disziplinen bewerten k
Rechtsanwalt Oliver Brock von der Kanzlei Cramer & Laws aus Brilon:
"W
Gro
grunds
medizinischen Belangen anzusehen."

M
weiteren
Transplantationsmediziner aus Heidelberg vorzugehen. Denn ein
anderslautendes Gegengutachten, welches auf Grund der Umst
den Verdacht des "Gef" mit sich tr
Grund zur Einstellung dieses Verfahrens, sondern zeigt wie dringend
die gerichtliche Aufarbeitung des Falls ist.

So folgte Herr Prof. Miller im Januar 2012 einer Einladung der
Universit"Symposiums
Nierenzellenkarzinom" einen Vortrag zu halten. Unter den weiteren
Vortragenden und Einladenden befanden sich auch Mediziner, die in im
Fall Simon angezeigt wurden. Das "Netzwerk" der
Transplantationsmediziner in Deutschland scheint so gut gestrickt,
dass es tats
medizinischen Fehlleistungen zu finden. Auch andere, schwer
erkrankten Nierenlebendspender k

Das Gutachten aus der Schweiz von Prof. Bachmann hingegen liest
sich kompetent und ist frei von derartigen Verdachtsmomenten.
Allerdings wird aus "informierten Kreisen" berichtet, dass Prof.
Bachmann f
innerhalb der Phalanx der Transplantationsmediziner erhalten hat.

Bemerkenswerter Weise hatte das Ehepaar Simon seinerzeit eine
Zweitmeinung beim damaligen stellv. Direktor der der Urologischen
Klinik der Charit
Mitarbeiter von Prof. Miller, eingeholt. Dieser hatte vor den Risiken
der OP eindringlich gewarnt und dem Ehepaar abgeraten. Diese
Zweitmeinung wurde von einem der angezeigten Heidelberger Mediziner
"als unzul" abgetan und das Ehepaar Simon somit
wieder "auf die Spur" gebracht. Auf Nachfragen der S
Zeitung best
kurz vor der Ver
Kollegenkreisen zur

Bei Ulrike Simon haben sich inzwischen Gesundheitsst
die Nierenlebendspende eingestellt. Ihr schon vor der Spende
vorhandener Bluthochdruck ist weiter gestiegen und ger
zwischenzeitlich au"fatigueartigen
Symptomen", wie nach Nierenverlust sehr h
hier darf neben der Vollst
der medizinischen Evaluation bezweifelt werden. Erst Ende 2015 wird
es verbindliche Richtlinien der B
Dies geht auch auf den Hinweis der Interessengemeinschaft
Nierenlebendspende e. V. im Jahr 2013 an die B
dahin der gesetzgeberischen Auftrag an die B
Richtlinienerstellung nicht erf

Im Fall Simon bleibt auch die Frage, ob auch eine regelrechte
Aufkl
hoch experimentelle Operation durch zuf
Gutachtern bezweifelt wird, und die schlie
des Patienten f

Verantwortungsvolle Mediziner sind angehalten zu mahnen und jedes
unn
Erfolgsstreben hat im OP-Saal nichts verloren. Schon gar nicht, wenn
es um Leben und Tod geht und die Art des Eingriffs, sowie im Fall
Simon, medizinisch unerforscht und unn

Gerade bei der Organlebendspende bewegt sich die Medizin im
ethischen Graubereich. Transplantationsmediziner m
fachlich
gesetzlichen Normen und medizinischen Leit- und Richtlinien
verpflichtet. Diese haben sie, wie jeder andere Fach- und
Sachverst
Transparenz und Offenheit zu ermitteln.

Ulrike Simons Anwalt bem
Antrag vor dem OLG Karlsruhe die Klage zu erzwingen. Der Antrag liegt
seit dem 15. Oktober 2015 zur Entscheidung vor.

Das Vertrauen in die Unabh
Spiel.



Pressekontakt:

Ralf Zietz, 1. Vorsitzender, Interessengemeinschaft
Nierenlebendspende e. V., 27321 Thedinghausen, Fon: 04204-685478,
Email: ralf.zietz@nierenlebendspende.com, Internet:
www.nierenlebendspende.com.
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