Der 74. Bayerische
Sonntag, 25. Oktober, mit
letzten Sitzungstag wurden
Berufsordnung und Weiterbildungsordnung, beschlossen:
Einsicht in Dokumentation/Patientenakte
Die Delegierten stimmten daf
Abs. 2 Satz 1 wie folgt zu "Der Arzt hat dem Patienten auf
sein Verlangen in die ihn betreffende Dokumentation Einsicht zu
gew
Gr
entgegenstehen."
Es bestand Handlungsbedarf, da bislang diejenigen Teile von der
Einsichtnahme ausgenommen waren, die subjektive Eindr
Wahrnehmungen der
sieht jedoch das Patientenrechtegesetz, das im Jahr 2013 in Kraft
trat, nicht mehr vor (
geregelt, dass Patienten auf deren Verlangen unverz
die vollst
soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gr
sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.
Diese Formulierung wird im Wesentlichen
Bezug auf erhebliche Rechte von
Delegierten war es wichtig, dass die grundgesetzlich gesch
Pers
Zum Wortlaut des
ge
Weiterbildung
In der Weiterbildungsordnung wurden von den Delegierten
beschlossen, die den "Quereinstieg" von
Gebiet Allgemeinmedizin, die Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung im
Weiterbildungsgang zum Facharzt f
sowie die Kursreihenfolge in den Zusatz-Weiterbildungen
"Rehabilitationswesen" und "Sozialmedizin" betreffen.
Fortbildung Rettungsdienst
F
Delegierten eine "entsprechende inhaltliche Fortbildung" beschlossen
- ein Novum, die Artikel 44 Absatz 2 des Bayerischen
Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geschuldet ist. Die Regelung
verpflichtet
entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen sowie die Bayerische
Landes
Inhalte der Fortbildung zu regeln. Dazu z
praktische not
organisatorische Grundlagen des Rettungsdienstes, Erkennen und
Behandeln akuter St
dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken,
Erkennen und Behandeln psychischer und psychiatrischer
Notfallsituationen, Notfallmedikation, Rettung, Versorgung, Transport
von Notfallpatienten - insbesondere in kritischen Situationen,
Notfall-Team-Training, notfallmedizinische Simulationen, Massenanfall
Verletzter und Erkrankter einschlie
Todesfeststellung.
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