Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig
gew
Das Kabinett hat heute den "Entwurf eines Gesetzes zur
Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus gem
Vorschriften" beschlossen. Hierzu erkl
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Es ist gut, dass nun ein Gesetzentwurf zum Thema Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus nach
langj
werden. CDU und CSU haben sich bereits im Koalitionsvertrag daf
eingesetzt, den Verh
st
Reformidee aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.
Insbesondere aktuelle F
verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verh
der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich
st
Zuk
wegen eines Deliktes mit nur geringem Schaden in der forensischen
Psychiatrie untergebracht werden kann. Andererseits darf eine Reform
des Unterbringungsrechts aber nicht auf Kosten der Sicherheit der
Allgemeinheit gehen. Dies wird bei den weiteren Beratungen zu pr
sein."
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