fit und munter - "Pflege auf Polnisch"- Verbraucherinformation der DKV

fit und munter

"Pflege auf Polnisch"- Verbraucherinformation der DKV

So beschäftigen Familien legal eine ausländische Pflegekraft
Immer mehr

Die Zahl der pflegebed


Wer

In der Regel sind die ausl"Damit ", erlr kann davon auch eine Hilfskraft bezahlen.


Hilfe vom Profi: F

Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Agenturen, die legal Hilfskr"Den Vertrag ", erkl"Verleiherlaubnis" ausstellen. Die Hilfskraft wiederum muss eine Bescheinigung des ausl


F

Eine weitere M"Die Betreuungskraft kann nur dann als Selbstst", so der Hinweis des DKV Pflegeexperten. Er r"Wichtig ist, sich von der selbstst" Der Verdacht auf Scheinselbstst


Pflegekraft selbst einstellen

Familien k"Arbeitgeber m", erl"Arbeitgeber-Service-Hotline" der Agentur unter 0800 4 5555 20.
Mehr Informationen rund um das Thema Pflege sowie die Ergebnisse der aktuellen DKV-Pflegestudie finden Sie hier.

Anzahl der Anschl



Kurzfassung:

Eine ausl
N

Hinweis 1: Die gesetzliche Pflegeversicherung
Ausl
Hinweis 2: Agenturen bieten Vermittlungshilfe
Viele Agenturen in Deutschland helfen bei der Vermittlung von Hilfskr
Hinweis 3: Vorsicht bei Scheinselbstst
Mit Hilfe einer Vermittlungsagentur kweise vorlegen lassen und diese zur eigenen Sicherheit kopieren.
Hinweis 4: Familien k
Familien, die selbst Arbeitgeber einer Betreuungskraft werden wollen, m
Anzahl der Anschl



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Ver
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: