fit und munter - E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden (FOTO)

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E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden (FOTO)



Vom Blutdrucksenker bis zum Magens
bis zum Antidiabetikum: Die mehr als 18.000 Rabattvertr
Krankenkassen k
kranken Patienten untauglich machen, wenn der Apotheker nicht von
Anfang an in dessen Erstellung einbezogen wird. Der Grund: Das vom
Arzt verordnete Arzneimittel muss in der Apotheke oft gegen ein
preiswertes Rabattarzneimittel ausgetauscht werden, das anders hei
auch wenn der Wirkstoff derselbe ist. Allein im Jahr 2014 wurden fast
350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben. Dazu kommt:
Die Selbstmedikation - fast 40 Prozent aller Arzneimittel mit mehr
als 500 Millionen Packungen pro Jahr - kennt nur der Apotheker, bei
dem der Patient sein Rezept einl
"bedient" wird. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverb
E-Health-Gesetz aufmerksam.

"Der richtige Weg ist, jedem Patienten selbst die Entscheidung zu

wird", sagt ABDA-Pr"Ein Wahlrecht des
Patienten erh
Erfolg des Projekts." Fakt sei, so Schmidt, dass 9 von 10 Patienten,
die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen (Polymedikation),
eine Stammapotheke haben. "In der Stammapotheke wei
Patient wirklich bekommt - ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies
Pr"
Das blo
Ersatz daf
drei oder mehr Medikamente dauerhaft ein. Schmidt: "Ein echter
Medikationsplan muss gut lesbar, leicht verst
aktuell sein. Die Apotheker stehen an der Seite ihrer Patienten, die
ein Wahlrecht zwischen Arzt und Apotheker brauchen und zurecht einen
echten Nutzen erwarten. Das muss die Politik leisten."

Mehr Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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