- Die Krankenhausfinanzierung durch F
ein dem jeweiligen Krankenhaus zustehender Anspruch
- Urteil stellt eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von
privaten Krankenhaustr
- "Das Grundprinzip der Krankenhausfinanzierung durch F
wird erstmalig am Beispiel des Kinderkrankenhauses Sankt
Augustin gebrochen", sagt Dr. Andreas Kottmeier, Gesch
der Asklepios Klinik St. Augustin
Gegen das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht K
auf eine Sonderf
Augustin abgelehnt hat, wird das Krankenhaus nun die Zulassung der
Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen. Das
Verwaltungsgericht K
- aufgrund der nicht ausk
Baupauschale - f
St. Augustin abgewiesen.
Das Klinikum St. Augustin hat in seiner urspr
deutlich darauf hingewiesen, dass das Land bereits in den Jahren vor
Einf
Einzelf
nachgekommen ist. Der dadurch entstandenen Investitionsstau sei
die Zeit so gro
von der Einzelf
Priorisierungsstufe auf F
Die dann jedoch eingef
Acht und sind daher bei weitem zu niedrig, um den baulichen R
zu beheben oder aus diesen Mitteln vorzufinanzieren. Der Anspruch auf
Sonderbetragsf
Klinikums in beispielloser Weise gegeben. Die Krankenhausfinanzierung
durch F
Krankenhaus zustehender Anspruch und zwar tr
von der Frage, ob das Krankenhaus Teil eines Verbundes ist oder
nicht.
Das Verwaltungsgericht K
Sonderbetragsf
hinaus wichtigen Kinderintensivstation im Klinikum St. Augustin.
Begr
wirtschaftliche Leistungsf
der auch Sankt Augustin geh
"Wir halten das Urteil des Verwaltungsgerichts K
in seiner Auslegung f
Gericht in seiner Urteilsfindung die F
Krankenhauses von der wirtschaftlichen Leistungsf
allein des betroffenen Krankenhauses sondern des gesamten Verbundes
abh
sachfremde Erw
stellt damit eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von privaten
Krankenhaustr
Versorgungsauftrages nicht hinnehmen d
dass Krankenhausfinanzierung durch F
Krankenhaus zustehender Anspruch ist, wird nun erstmalig am Beispiel
des Kinderkrankenhauses Sankt Augustin gebrochen", sagt Dr. Andreas
Kottmeier.
Der Konzern
Konzerns erwirtschaftet, die diesen auch dringend f
Investitionen ben"Vor diesem Hintergrund ist die
Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehbar.", sagt Dr.
Kottmeier. Auf Basis dieser F
immer schwieriger, den staatlichen Versorgungsauftrag auf dem zu
recht geforderten hohen Leistungsstandard zu erbringen. "Dieses
Urteil geht zu Lasten der medizinischen Versorgung aller B
NRW und insbesondere zu Lasten der vielen Kinder, die auf die Hilfe
unserer Spezialisten in der Klinik St. Augustin angewiesen sind",
sagt Dr. Kottmeier. "Wir sind von der Tragf
Nachdr".
Hintergrund:
Es ist die Aufgabe der L
der Krankenh
Versorgungsauftrag erf
solche Investitionskosten f
Erweiterungsbauten, die f
Krankenhausbetriebs notwendig sind, im Wege von projektbezogenen
Einzelf
Nordrhein-Westfalen hat diesen Weg der Einzelf
auf eine allen Krankenh
umgestellt. Jedes Krankenhaus erh
Pauschalzahlung, und zwar unabh
Investitionsbedarf. Damit es zu keiner Unterfinanzierung notwendiger
Investitionskosten einzelner Krankenhaustr
Landesgesetzgeber eine der Zielvorgabe des Bundesrechtes
entsprechende Regelung zur Sonderbetragsf
dann einen Anspruch des Krankenhauses begr
Nordrhein-Westfalen eingerichtete Baupauschale im konkreten
Einzelfall zur Deckung der notwendigen Investitionskosten oder deren
Vorfinanzierung aus den Mitteln der Baupauschale nicht ausreicht.
Der Neubau der Kinderintensivstation im Volumen von rund 10 Mio.
Euro w
Augustin f
aufzehren, ohne dass in dieser Zeit andere Investitionen in die
sonstige Bausubstanz m
der gesamten Klinik mit Kosten in H
sich
auch hohe Eigenmittel zu investieren - nicht darstellen. Dazu m
die j
Jahre angespart werden.
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Asklepios Kliniken
Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing
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