Schneewei
Apr
Realit
Pisten, r
Rechtsstreit scheint in diesen F
ROLAND-Partneranw
n
behalten!
Schlecht pr
Ein zu tiefes Loch im Schnee - und das Kreuzband ist dahin. Ein
Erlebnis, das sich kein Ski-fahrer w
f"Haften muss zun
Bergbahnunternehmen, das die Skipisten zur Verf
Dar
Abfahrtsstrecke unterh
hat, sowie die Wintersportgemeinde, sofern Skitouren von dieser
empfohlen werden", wei
nur f
oder Steilflanken am Randbereich der Piste. "Typische Gefahren, die
zwangsl
geh
der Skifahrer hinnehmen."
Chaot verursacht Kollision - gibt''s jetzt Schmerzensgeld?
Volle Pisten - und eventuell genauso "volle" Skifahrer - bedeuten
ein hohes Unfallrisiko. Da ist es schnell passiert, dass einer dem
anderen in die Hacken f
solchen Fall Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld?
Rechtsanw"Die Skifahrer und Snowboarder haben in
den Alpenl
Skifahrer verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er keinen anderen
Skifahrer gef" Hei
hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so w
ihm Fahrende nicht gef"Wer gegen die verst
verpflichtet, dem Gesch
zahlen."
Skifahren mit Schwips - darf man das?
Betrunkene Skifahrer sorgen vielleicht f
auf der Piste stellen sie aber h
andere Sportler. Da stellt sich die Frage, ob eine Abfahrt unter
Alkoholeinfluss "Die in dem Stra
geltenden Promillegrenzen sind auf das Skifahren nicht
In den FIS-Regeln ist keine Promillegrenze enthalten. Es gilt jedoch
der Grundsatz, dass ein Skifahrer kontrolliert sowie seinem K
und seinen gesundheitlichen Konstitutionen angepasst fahren muss",
erkl
Skifahrer einen Unfall, versto
sei verpflichtet, dem Gesch
zu zahlen. Au"Im Falle
einer K
als grobe Fahrl
Verfolgung ist dann mit einem h
gef
Unfallversicherungsschutz."
Per Helmkamera ungewollt gefilmt - kann ich mich wehren?
Dass man in Zeiten von Handykameras quasi
fotografiert werden kann, ist den meisten bewusst. Auch auf Skipisten
stellen immer mehr Leute fest, dass sie ungewollt gefilmt werden -
mit Helmkameras. Doch muss ich mir das bieten lassen? "Andere
Skifahrer d
Aufgrund ihres Rechts am eigenen Bild k
Aufzeichnungen ihrer Person gel", erkl
Warsitz. Will jemand die Kameraaufzeichnung anschlie
oder auf anderen Portalen ver
Personen in jedem Fall einwilligen. "Fehlt das Einverst
die Personen verlangen, dass die Aufzeichnungen entfernt werden,
sowie gegebenenfalls Schadenersatzanspr"
Apr
Hunderte Skifans, die lauthals den "Anton aus Tirol" gr
sicher nicht jedermanns Sache. Aber kann man auf n
Urlaubsresort bestehen? Christina Warsitz stellt klar: "Ob es sich
bei dem L
Beschreibung der angebotenen Reise in dem Reisekatalog ab. Sofern das
Hotel als ''lebendig'' oder als mit ''umfangreichem
Unterhaltungsprogramm auch in den Abendstunden'' ausgestattet
bezeichnet wird, stellt die L" Werde
das Hotel jedoch als "ruhig" und "erholsam" bezeichnet, liege ganz
klar ein Reisemangel vor. In diesem Fall r
sich direkt beim Reiseveranstalter zu beschweren. Unternimmt dieser
nichts, kann sich der Reisegast innerhalb eines Monats nach der
R
je nach dem Grad der Beeintr
halt das Beste daraus machen und erst einmal ganz notgedrungen
mitfeiern!
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