Die Zuzahlungsbefreiungen von sieben Millionen Patienten laufen
mit dem Ende des Kalenderjahres 2015 aus: Betroffene sollten sich
schon jetzt bei ihrer Krankenkasse
informieren. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal
www.aponet.de l
Belastungsgrenze im Laufe des Jahres
chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen (z.B. monatliche
Rente) und regelm
Arzneimittel) kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte
Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-,
Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche
Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet,
die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen
weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf
dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden
Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten k
Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen
beantragen, sofern und sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent
des j
Patienten ist es ein Prozent. Grunds
sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Vollj
an ihre Krankenkasse leisten, wenn z.B. Fahrtkosten,
Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsma
rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10
Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und h
Betr
die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die
Zuzahlungen f
Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen
auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der
Patient eine Kundenkarte besitzt.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Zuzahlungsbefreiungsrechner unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
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