Der GKV-Spitzenverband fordert mit seiner
Pressemitteilung vom heutigen Tage eine regelm
Zusatznutzenbewertung auch zur Vermeidung von Arzneimittelrisiken.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) weist
darauf hin, dass dies eine seit Jahrzehnten geregelte Aufgabe der
beh
sog. Pharmakovigilanz ist und keine Aufgabe der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen.
Seit 2012 ist die
europ
(EMA) beim "Ausschuss f
Pharmakovigilanz" angesiedelt. Dadurch k
zugelassene Arzneimittel permanent europaweit gesammelt und
ausgewertet werden. Daten werden von
Herstellern geliefert, die verpflichtet sind, entsprechende Daten an
die europ
unmittelbar zu Ma
Anpassung der Packungsinformation
z.B.
reichen. Die fr
Zweck, n
Arzneimittels gegen
ist Hilfsmittel f
GKV-Spitzenverband (GKV-SV).
"Der GKV-Spitzenverband tut geradezu so, als ob es das ausgefeilte
Instrumentarium der Pharmakovigilanz nicht g
Arzneimittelsicherheit von ihm bzw. dem Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) abh", kommentiert Dr. Norbert Gerbsch, stv.
Hauptgesch
"Die
geregelte permanente Aufgabe der Zulassungsbeh
den Bewertungen der Zulassungsbeh
Zusatznutzenbewertung des G-BA ergeben, kann er eine erneute
Bewertung des Arzneimittels bereits heute ansto
den GKV-SV: Schuster bleib", so Gerbsch.
Ihr Ansprechpartner:
Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de