fit und munter - Silvesterfeuerwerk: wo böllern verboten ist (FOTO)

fit und munter

Silvesterfeuerwerk: wo böllern verboten ist (FOTO)



In der Silvesternacht begr
mit B
Feuerwerksk
Orte f
und Regeln kennt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz
Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Am Silvesterabend ist f
es zum Gebrauch von Feuerwerksk

Kaum etwas bleibt in Deutschland ohne gesetzliche Regelungen - so
auch die allj"Gesetz
explosionsgef", kurz SprengG, und die dazugeh
Sprengstoffverordnungen geben Auskunft, wer wann und wo in
Deutschland mit explosiven Materialien hantieren darf. Demnach ist
die Knallerei vom 2. Januar bis 30. Dezember nur Personen mit
besonderer beh
1.SprengV). An den beiden restlichen Tagen, dem 31. Dezember und dem
1. Januar, d
sie dabei ein paar Vorschriften beachten. Hintergrund der Regelungen
ist der L
lebenden Menschen sowie von Tier und Natur. Auch hat das Ordnungsamt,
die Polizei oder die f
Beh
N
dicht besiedelten Gebieten oder bestimmten Teilen einer Gemeinde zu
untersagen. Wer dort dennoch mit viel Get
muss mit einer erheblichen Geldbu
sich rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Schutzzonen gibt es, in denen der Gebrauch von
Feuerwerksk

In der Praxis untersagt die erste Sprengstoffverordnung bundesweit
das Abbrennen von Feuerwerk im n
Kinder- und Altenheimen, Kirchen, aber auch von Reet- und
Fachwerkh
gro
die auch am 31. Dezember und am 1. Januar private Pyrotechnik
verbieten. Ein Beispiel ist das Brandenburger Tor in Berlin. Auch
historische Innenst
das Nymphenburger Schloss in M
ein komplettes Feuerwerksverbot. Auf nordfriesischen Inseln sind
Raketen und B
wehenden Winde doch den Funkenflug und stellen eine erh
Brandgefahr der dortigen Reetdachh
das private B
Deichen erlaubt, mit einem Mindestabstand von 200 Metern zu allen
Geb
Silvesterfeuerwerke g
Silvesterfeier auf der rechtlich sicheren Seite sein m
daher fr
erfragen.

Das Angebot an Silvesterkrachern, -b
vielf
Kauf besonders achten?

Grunds
II - darunter fallen die meisten B
erlaubten Zeitraum zwischen 31. Dezember und 1. Januar abbrennen.
Eine Ausnahme bilden Feuerwerksk
zw
sollten am besten nur Produkte kaufen, die von der Bundesanstalt f
Materialforschung (BAM) gepr
stehen nur vom 29. bis 31. Dezember zum Verkauf, au
Tage f
Dezember (1.SprengV).



Pressekontakt:
Dr. Claudia Wagner
Tel 0211 477-2980
Fax 0211 477-1511
claudia.wagner@ergo.de

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
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Victoriaplatz 2
40198 D
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