fit und munter - Fitnessstudio: Beiträge von der Steuer absetzen

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Fitnessstudio: Beiträge von der Steuer absetzen


Mehr Sport geh
beliebtesten Vors
Beitr
Voraussetzungen von der Steuer absetzen.


lindern: Sport hilft gegen etliche schlechte Angewohnheiten und
Beschwerden. Viele Menschen nutzen das Angebot eines Fitnessstudios,
um sich k
kann seinen Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen. Zwei Bedingungen
m

Erste Voraussetzung: Sport lindert oder heilt die Krankheit

Steuerlich absetzbar sind die Kosten f
wenn das dortige Angebot aus gesundheitlichen Gr
Der Sport muss f
Beispiel bei einem Bandscheibenvorfall - erforderlich sein. Das
Finanzamt verlangt ein entsprechendes Attest des zust
Amtsarztes.

F
Hausarztes n
k
Amtsarzt vereinbart werden. Best
Hausarztes, wird auch die amts
Ganz wichtig: Das Attest des Amtsarztes muss vorliegen, bevor die
Mitgliedschaft bei einem Fitnessstudio abgeschlossen wird.

Zweite Voraussetzung: Ein Arzt oder Heilpraktiker leitet das
Training an

Das zust
Fitnessstudio au"nach genauer
Einzelverordnung und unter Verantwortung eines Arztes, Heilpraktikers
oder einer sonst zur Aus"
stattfindet, wie die Richter des Bundesfinanzhofs in ihrem Urteil vom
14. August 1997 festgelegt haben. Der Sport muss also regelm
unter Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgen.

Sind beide Voraussetzungen erf
die regelm

Fitnessstudio als au


Fitnessstudio, d
eingetragen werden.



Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands gr
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH. Gegr
die Einkommensteuererkl
Beratungsbefugnis nach



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Stra
67433 Neustadt a. d. Weinstra

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html
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