fit und munter - Legionellen im Trinkwasser / Vermieter hätte besser kontrollieren müssen (FOTO)

fit und munter

Legionellen im Trinkwasser / Vermieter hätte besser kontrollieren müssen (FOTO)



Wenn Trinkwasser mit Legionellen befallen ist, dann kann das f
Menschen, die damit in Kontakt kommen, zu ernsthaften
gesundheitlichen Problemen f
Entz

Seine Tochter forderte als Erbin
Schmerzensgeld vom ehemaligen Vermieter ihres Vaters. Er habe sich
nicht ausreichend um eine
Legionellen gek
der Vater
Zivilprozess. Tats
den Eigent
achten. Das gilt ausdr
Trinkwasserverordnung im Jahr 2011, war aber auch schon zuvor im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht n
Tochter und Vermieter darum, ob
(Verursachungskette zwischen Legionellenbefall des Leitungswassers
und Erkrankung des Mieters) nachzuweisen sei. Der Bundesgerichtshof
bezeichnete es im konkreten Fall als "eher fernliegend" dass der
Verstorbene sich die Krankheit an einem anderen Ort als in seiner
Wohnung zugezogen habe, zumal hier ein spezieller Erregertyp sowohl
beim Vager als auch in der Wasserversorgung seines Mietshauses
aufgetreten sei. Mit dieser h
Hinblick auf Kausalit
Schadenersatz wurde der Fall an das Berufungsgericht zur
das neu entscheiden muss.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 161/14)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgesch
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: