fit und munter - "Wie sich Beruf und Pflege vereinbaren lassen" - Verbraucherinformation der DKV

fit und munter

"Wie sich Beruf und Pflege vereinbaren lassen" - Verbraucherinformation der DKV

Erwerbstätigen Angehörigen von Pflegebedürftigen stehen viele Möglichkeiten offen
Wenn ein Mitglied der Familie zum Pflegefall wird, wissen die Angeh

Nach wie vor fangen vor allem die Familien die Folgen des demographischen Wandels auf: 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt pflegebed"gut" oder "sehr gut" parallel zum Arbeitsleben organisieren.


Hilfestellung f

"Umfassende Informationen sind in dieser Situation das A und O", meint DKV Pflegeexperte Alexander Winkler. "Die Pflege eines Angeh" Ansprechpartner gibt es bei den Pflegekassen oder bei der Compass-Pflegeberatung; zudem informiert das B


SOS-L

Manchmal werden "Um in akuten F", erkl"Pflegeurlaub". F


Mittel- und langfristige Auszeit vom Job

Reicht die kurze Auszeit nicht, gibt es die M"Pflegezeit". Gehalt gibt es in der Zeit keins, nur einen Zuschuss f"Familienpflegezeit" an. Hierbei k"Der Vorteil ist, dass die Betroffenen ihren Beruf nicht aufgeben m", meint Alexander Winkler. "Zudem lassen sich die Angebote auf Auszeit kombinieren; allerdings kann der Besch" Wichtig zu wissen: Der Rechtsanspruch auf die sechsmonatige Pause gilt nur f


Ein zinsloses Darlehen vom Staat

"Vor allem aber m", meint Alexander Winkler. Betroffene haben zwar Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Staat - doch gleich im Anschluss an die Auszeit ist die ratenweise R"Zus", wei"Berufst"
Anzahl der Anschl


Kurzfassung:

Organisation von Pflege und Beruf
Wohin sich pflegende Angeh

-Anlaufstellen f
Hilfestellung leisten die Ansprechpartner der Pflegekassen oder der Compass-Pflegeberatung.
Zus
Das Bundesministerium hat zudem eine Website eingerichtet, die

Auf der Website des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, www.pflegeberatung.de, gibt es weitere n

Unterst
"Pflegeurlaub": Besch
"Pflegezeit": Arbeitnehmer haben die M
"Familienpflegezeit": Besch
Familien m
Ab 1. Januar 2017 gilt: Wer Familienangeh
Anzahl der Anschl



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

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