fit und munter - Sturz beim Skifahren kein Arbeitsunfall

fit und munter

Sturz beim Skifahren kein Arbeitsunfall

Zur Vorsicht bei der Teilnahme an vermeintlichen betrieblichen Veranstaltungen mahnt der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK. Nicht bei jeder Aktivität im Kollegenkreis ist man automatisch gesetzlich unfallversichert.
Diese Erfahrung musste ein Leitender Angestellter eines europaweit tl vom 20.07.2015/AZ.: L 9 U 69/14)
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt zwar auch fon ab, ob ein Unfallereignis in einem inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der versicherten T
Aus den vorgenannten Kriterien der Rechtsprechung, so der DFK, m
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